Kun­den­da­ten­aus­kunfts­ver­ord­nung (KDAV) in Kraft ge­tre­ten

Die Kundendatenauskunftsverordnung (KDAV) (pdf / 48 KB) ist am 21.06.2017 in Kraft getreten. Die Beauskunftung von Kundendaten wird für die Sicherheitsbehörden um neue Funktionen erweitert. Somit wird die Leistungsfähigkeit, Transparenz und Sicherheit des Verfahrens gleichermaßen gewahrt.
Diese Verordnung regelt wesentliche Anforderungen an die technischen Einzelheiten, zu beachtende Sicherheitsanforderungen und erweitert die Abfragemöglichkeiten des automatisierten Auskunftsverfahrens (AAV) für berechtigte Stellen wie Sicherheitsbehörden.

Die KDAV konkretisiert die gesetzlichen Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz und bereitet der Bundesnetzagentur den Weg, die Schnittstellen zwischen verpflichteten Unternehmen und der Bundesnetzagentur in der Technischen Richtlinie zum AAV (TR-AAV) und damit künftig in einem Gesamtregelwerk zu beschreiben. Die TR-AAV wird daher auch die beiden gegenwärtigen Schnittstellenbeschreibungen SBV und SBS ablösen.

Die Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten wurde am 20.06.2017 im Bundesgesetzblatt Nr. 38 veröffentlicht und trat am 21.06.2017 in Kraft.

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