Er­gän­zen­de Er­läu­te­run­gen zur prak­ti­schen Um­set­zung der TR-AAV

Die nun seit drei Monaten veröffentlichte Technische Richtlinie für das automatisierte Auskunftsverfahren (TR-AAV) muss von allen Beteiligten (berechtigte Stellen und verpflichtete Unternehmen) bis zum 20.12.2018 (00:00 Uhr) umgesetzt sein. Um allen Bedarfsträgern die Umsetzung zu erleichtern, veröffentlicht die Bundesnetzagentur erste Dokumente, welche die praktische Umsetzung der TR-AAV vereinfachen sollen.

Abstimmungen mit berechtigten Stellen und verpflichteten Unternehmen haben gezeigt, dass für eine möglichst rasche und reibungslose Umsetzung der in der TR-AAV formulierten Anforderungen ergänzende Erläuterungen hilfreich sein können. Um diese Erläuterungen allen Betroffenen, also Entwicklern von Schnittstellen gem. der TR-AAV zugänglich zu machen, sind diese ab sofort im Downloadbereich auf der Website des AAV abrufbar.

Hierfür soll im weiteren Verlauf der Umsetzung ein zusammenfassendes Dokument entstehen, welches ergänzende Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der TR-AAV enthält und nun in der ersten Version vorliegt.

Außerdem wird noch zusätzlich ein Dokument veröffentlicht, welches erklärt, wie Konvertierungen beim Übergang zwischen SBS/SBV und TR-AAV von Statten gehen werden. Es soll darstellen, wie die Systeme der Bundesnetzagentur in der Übergangsphase reagieren, solange noch nicht alle ersuchenden Stellen und verpflichteten Unternehmen auf den Stand der TR-AAV umgestellt haben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Amtsblatt steht die TR-AAV jetzt auch zum Download bereit.

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