An­hö­rung zum Ent­wurf der TR-AAV

Die Bundesnetzagentur gibt die technischen Einzelheiten des automatisierten Auskunftsverfahrens in einer unter Beteiligung der betroffenen Verbände und der berechtigten Stellen zur erarbeitenden TR-AAV, vor (§ 112 Absatz 3 Satz 3 TKG).

Die Erarbeitung erfolgte in Einbeziehung aller zu beteiligenden Stellen. Anhörungen aller Bedarfsträger fanden am 17. Oktober 2017 für die ersuchenden Stellen und am 18. Oktober 2017 für die verpflichteten Unternehmen in Mainz statt.

Die TR-AAV ersetzt die bisherigen Schnittstellenbeschreibungen für berechtigte Stellen (SBS) und verpflichtete Unternehmen (SBV) und führt deren Inhalte zusammen. Des Weiteren werden durch die TR-AAV die Regelungen der KDAV umgesetzt.

Die wesentlichen Inhalte der TR-AAV beziehen sich auf die Abfrage der vollständigen Kundendaten gem. § 111 TKG, die Realisierung einer Ähnlichensuche mittels Kölner Phonetik, prozessualen Optimierungen und Einführen von modernen Übermittlungstechniken.
Der aktuelle Entwurf der TR-AAV ist auf Anfrage bei der Bundesnetzagentur (ITS14.Postfach@bnetza.de) erhältlich.

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