Ruf­zei­chen für Luft­funk­stel­len im zi­vi­len mo­bi­len Flug­funk

Rufzeichen für Luftfunkstellen im zivilen mobilen Flugfunk dienen der eindeutigen Identifizierung der Funkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs.

Ab dem 01.01.2019 erfolgt die Zuteilung der Rufnummern nicht mehr im Rahmen einer Frequenzzuteilung, sondern im Rahmen eines eigenständigen Antragsverfahrens.

Näheres zum Antragsverfahren und zu den Nutzungsbedingungen finden Sie hier

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