Rufzeichen für Luftfunkstellen im zivilen mobilen Flugfunk
Rufzeichen für Luftfunkstellen im zivilen mobilen Flugfunk dienen der eindeutigen Identifizierung der Funkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs.
Seit dem 1. Januar 2019 erfolgt die Zuteilung der Rufnummern nicht mehr im Rahmen einer Frequenzzuteilung, sondern im Rahmen eines eigenständigen Antragsverfahrens.
Näheres zum Antragsverfahren und zu den Nutzungsbedingungen finden Sie hier