(0)19x - Verkehrslenkungsnummern
Verkehrslenkungsnummern werden von Netzbetreibern für Zwecke der netzinternen oder der Netzgrenzen überschreitenden Verkehrsführung genutzt. Von Teilnehmeranschlüssen aus können Verkehrslenkungsnummern nicht angewählt werden. Verkehrslenkungsnummern belegen den Nummernbereich (0)198 bis (0)199.
Nummernteilbereich | Verkehrslenkungsnummern |
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(0)1981 AB ONKz CC XY | für die Übergangslösung nach § 7 Abs. 7 und 8 NotrufV bei Notrufverbindungen aus Mobilfunknetzen |
(0)1982 [Kennung des Notrufanschlusses] | zur Sicherstellung des Seiteneinwahlschutzes bei Notrufverbindungen |
(0)1986 115 | für die behördeneinheitliche Rufnummer 115 |
(0)1987 xyz | für Rufnummern der Struktur 116xyz |
(0)1988 xy | Zielnetzbetreiberkennungen zur Generierung von Verkehrslenkungsnummern (ZkGV) für Internationale entgeltfreie Mehrwertdienste (International Freephone Service, IFS) |
(0)1989 xy und (0)19890 xy | für Auskunftsdienste und Vermittlungsdienste |
(0)199 | für netzinterne Verkehrslenkung |
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Rechtsgrundlage für die Zuteilung von Verkehrslenkungsnummern ist der Nummernplan.
Hierin ist festgelegt,
- welche Nummern im Einzelnen zur Verfügung stehen,
- wie diese strukturiert sind,
- für welchen Zweck sie genau zu nutzen sind,
- wie das Antragsverfahren grundsätzlich organisiert ist und
- welche Nutzungsbedingungen zu beachten sind.
Zielnetzbetreiberkennungen zur Generierung von Verkehrslenkungsnummern (ZkGV) für Internationale entgeltfreie Mehrwertdienste (IFS)
Mit Wirkung zum 13.04.2023 wurden die bestehenden Zuteilungen ZkGV für IFS insoweit widerrufen, als dass ab diesem Zeitpunkt die aufgrund der Verfügung 39/2023 geänderten Nutzungsbedingungen des Nummernplans Verkehrslenkungsnummern gelten.
Nach dem Nummernplan stehen die meisten Verkehrslenkungsnummern auf Grund einer Allgemeinzuteilung allen Bedarfsträgern zur Verfügung. Lediglich bei den Zielnetzbetreiberkennungen zur Generierung von Verkehrslenkungsnummern (ZkGV) für Internationale entgeltfreie Mehrwertdienste (IFS) ist eine individuelle Zuteilung erforderlich.