Ruf­nummern

Innerhalb des deutschen Rufnummernraums sind für die verschiedenen Telekommunikationsdienste jeweils spezielle Rufnummern bereitgestellt. Informationen zu den einzelnen Rufnummernarten finden Sie in dieser Tabelle:

Informationen zu den einzelnen Rufnummernarten:
OrtsnetzrufnummernMachine-to-Machine Kommunikation (M2M)
110, 112 NotrufRufnummern mit Stern
115 Behördenrufnummer (0)180 Rufnummern für Service-Dienste
116xyz EU-Rufnummern für Dienste von sozialem Wert (0)700 Persönliche Rufnummern
118xy Rufnummern für Auskunfts- und Vermittlungsdienste(0)800 Rufnummern für das Angebot von entgeltfreien Telefondiensten
010xy Betreiberkennzahlen für Betreiberauswahl oder -vorauswahl(0)900 Rufnummern für Premium-Dienste
(0)137 Rufnummern für kurzzeitigen Massenverkehr(0)9009 Rufnummern für Anwählprogramme (Dialer)
(0)18 Rufnummern für Virtuelle Private Netze (VPN )(0)15, (0)16, (0)17 Rufnummern für Mobile Dienste
(0)181 Rufnummern für internationale virtuelle private Netze(0)31x Testrufnummern
(0)19xyz Rufnummern für Online-Dienste(0)32 Nationale Teilnehmerrufnummern
(0)19x VerkehrslenkungsnummernR-Gespräche

Auskunftsansprüche nach § 117 Telekommunikationsgesetz

Jeder, der ein berechtigtes Interesse daran hat, kann in Textform von der Bundesnetzagentur Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen verlangen, der eine Nummer von der Bundesnetzagentur zugeteilt bekommen hat. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter der Rufnummer +49 (0)661 9730-290. Die vollständige Kontaktadressen bei der Bundesnetzagentur und weitere Informationen zu Ihrem Auskunftsanspruch entnehmen Sie bitte aus dem nachfolgendem Serviceheft:
Auskunftsansprüche zu Rufnummern (pdf / 1 MB)

Rufnummernhandel

Rufnummern werden von der Bundesnetzagentur bzw. von Anbietern von Telekommunikationsdiensten zur eigenen Nutzung zugeteilt. Der Handel mit Rufnummern ist unzulässig. Dies betrifft insbesondere auch SIM-Karten, die mit einer Rufnummer verknüpft sind. Näheres finden Sie hier: Rufnummernhandel

Drittnutzung von Rufnummern - Home-Office

Die gegenwärtige Situation, in der es geboten ist, vermehrt und dauerhaft private Telefonanschlüsse (im Orts-/Mobilnetz) für geschäftliche/dienstliche Zwecke im sog. Home-Office zu nutzen, gibt Anlass, über das Drittnutzungsverbot von Nummern sowie über die von der Bundesnetzagentur anerkannten Ausnahmen zu informieren.

Im Ergebnis begegnet die geschäftliche/dienstliche Nutzung privater Anschlüsse im Rahmen von Home-Office keinen regulatorischen Bedenken. Näheres finden Sie in der Mitteilung 15/2021, Amtsblatt 02/2021 vom 27.01.2021.
Drittnutzung von Nummern; Zulässigkeit der geschäftlichen/dienstlichen Nutzung privater Anschlüsse im Rahmen von Home-Office (pdf / 22 KB)

Rufnummern für Medienproduktionen („Drama Numbers“)

In Filmen, Büchern, Broschüren, Dokumentationen, Lehrmaterialien und anderen Medien werden teilweise Rufnummern gezeigt, abgedruckt oder gesprochen.

Damit niemand belästigt wird, wenn Nutzer der Medien aus Neugier oder anderen Motiven eine solche Rufnummer anrufen, sollten Rufnummern verwendet werden, die dauerhaft keinem Teilnehmer zugeteilt sind („Filmrufnummern“, „Drama Numbers“).

In der Amtsblatt-Mitteilung 148/2021 sind Rufnummern aufgeführt, die genehmigungsfrei in Medien gezeigt, abgedruckt und gesprochen verwendet werden können:

Rufnummern für Medienproduktionen („Drama Numbers“) (pdf / 13 KB)

Kontakt

Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg, Standort Fulda
Marquardstr. 27-29
36039 Fulda

Telefon 0661 / 9730-290
Telefax 0661 / 9730-181

E-Mail: nummernverwaltung@bnetza.de

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