Sperr­lis­te für R-Ge­sprä­che

R-Gespräche sind Telefongespräche, bei denen der Angerufene nach erfolgter Zustimmung die Kosten des Anrufs übernimmt. An den Anrufer dürfen keine Zahlungen erfolgen. Die Bundesnetzagentur führt eine Sperrliste, zu denen keine R-Gespräche aufgebaut werden dürfen.

Der Inhaber einer Telefonnummer kann seinen Telekommunikations-Anbieter beauftragen, seine Nummer durch Eintrag in eine von der Bundesnetzagentur verwaltete Datenbank für eingehende R-Gespräche sperren zu lassen. Die Meldung einer zu sperrenden oder zu entsperrenden Nummer kann nur durch einen am elektronischen Datenaustauschverfahren angemeldeten Telekommunikationsanbieter erfolgen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen hierzu sind in § 119 TKG zu finden.

Sperrmeldungsverfahren

Das Sperrmeldungsverfahren zwischen der Bundesnetzagentur, den Telekommunikations-Anbietern und den R-Gesprächsanbietern ist im Einzelnen in dem Dokument "Schnittstellenbeschreibung R-Gespräche Datenbank (Sperrliste)" beschrieben. Das Dokument beschreibt, wie sich ein Anbieter (TK-Anbieter und / oder R-Gesprächsanbieter) für das Sperrmeldungsverfahren anmelden und wie er auf den SFTP-Server der Bundesnetzagentur zugreifen kann, um die Sperrungen und Löschungen dort abzulegen. Darüber hinaus wird aufgeführt, wie die R-Gesprächsanbieter Sperrinformationen bei der Bundesnetzagentur abrufen können. Zum Verfahren gehören auch die Fehlerbearbeitung und die Beschreibung von Fehlermeldungen.

Die Schnittstellenbeschreibung kann über die E-Mail-Adresse sperrliste@bnetza.de abgefordert werden.

Telekommunikations-Anbieter und R-Gesprächsanbieter können sich mit dem Formular "Antrag zur Teilnahme am Datenaustauschverfahren für R-Gespräche" anmelden.

Den Antrag zur Teilnahme am Datenaustauschverfahren für R-Gespräche (pdf / 21 KB) bitte postalisch an Bundesnetzagentur, Referat 114
Canisiusstraße 21 in 55122 Mainz senden.

Die Anbieter können am Verfahren teilnehmen, sobald ihnen ihre Zugangsdaten zugegangen sind.

Details zu Meldungsterminen bei portierten Rufnummern und Plausibilitätsprüfungen finden Sie im Amtsblatt Nr.10 vom 23.05.2007, Verfügungs-Nummer. 23/2007

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