Ortsnetzrufnummern
Anbieter von Telekommunikationsdiensten stellen ihren Teilnehmern Zugänge zum öffentlichen Telefonnetz bereit. Dazu teilen sie den Kundinnen und Kunden Rufnummern zu, unter denen die Netzzugänge erreichbar sind. Über den Netzzugang können Verbindungen zu anderen Teilnehmern aufgebaut werden.
Rufnummernstruktur
Für die Adressierung der Netzzugänge zum öffentlichen Telefonnetz ist die Bundesrepublik Deutschland in 5200 Ortsnetzbereiche eingeteilt. Jedem Ortsnetzbereich ist eine zwei- bis fünfstellige Ortsnetzkennzahl zugeordnet.
Ortsnetzrufnummern setzen sich aus einer Ortsnetzkennzahl, auch als Vorwahl bekannt, und einer Teilnehmerrufnummer zusammen. Möchte ein Teilnehmer andere Teilnehmer des gleichen Ortsnetzes erreichen, ist bei den meisten Telekommunikationsunternehmen die Anwahl der Teilnehmerrufnummer ausreichend. Um eine Verbindung zu einem Teilnehmer eines anderen Ortsnetzbereichs aufzubauen, müssen der Teilnehmerrufnummer die Verkehrsausscheidungsziffer 0 und die entsprechende Ortsnetzkennzahl vorangestellt werden.
Die Ortsnetzkennzahl erlaubt einen Rückschluss auf die geographische Lokation des Netzzugangs.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung der Ortsnetzrufnummern ist die Verfügung 25/2006 „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern“. Die Verfügung wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. In der folgenden konsolidierten Fassung sind alle aktuell geltenden Änderungen eingearbeitet:
Verfügung 25/2006 konsolidierte Fassung gültig ab 10.08.2023 (pdf / 868 KB)
Informationen zu den Sonderregelungen aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 finden Sie unter folgendem Link:
Eine weitere Corona-bedingte Sonderregelung finden Sie unter folgendem Link:
Kontakt
Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg, Standort Fulda
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36039 Fulda
Telefon 0661 / 9730-290
Telefax 0661/ 9730-180
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