Por­tie­rungs­da­ten­aus­tausch­ver­fah­ren

Die Verkehrsführung zu Anschlüssen mit portierten Rufnummern erfolgt auf Basis eines elektronischen dezentralen Portierungsdatenaustauschverfahrens, bei dem sich die Anbieter gegenseitig über ihre originär zugeteilten Rufnummernblöcke und die betreffenden Portierungsfälle informieren. Für die Verkehrsführung wird dann die Zielrufnummer mit einer dem Anbieter zugeteilten Portierungskennung verknüpft.

Verzeichnis der Portierungskennungen

Die Teilnahme an dem Portierungsdatenaustauschverfahren ist aufgrund einer Regelung in Abschnitt 8.4 der Verfügung 25/2006 für alle Anbieter, die über Ortsnetzrufnummern verfügen, verpflichtend. Die Regelung lautet seit dem 10.08.2023:

Für portierte Rufnummern muss vom ursprünglich abgebenden Anbieter (originärer Zuteilungsnehmer), vom aktuell abgebenden Anbieter und vom aktuell aufnehmenden Anbieter gemäß der Spezifikation 'Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern' des 'Arbeitskreises für technische und betriebliche Fragen der Nummerierung und der Netzzusammenschaltung' (AKNN; siehe auch Mitteilung 108/1997 vom 16.7.1997) verfahren werden. Seit dem 21.03.2021 gilt die Version 19.0.1. Ab dem 06.05.2024 gilt die Version 20.0.0.

Die Spezifikationen und weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf der Internetseite des AKNN:
Spezifikation Austausch von Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern

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