Portierungsdatenaustauschverfahren
Die Verkehrsführung zu Anschlüssen mit portierten Rufnummern erfolgt auf Basis eines elektronischen dezentralen Portierungsdatenaustauschverfahrens, bei dem sich die Anbieter gegenseitig über ihre originär zugeteilten Rufnummernblöcke und die betreffenden Portierungsfälle informieren. Für die Verkehrsführung wird dann die Zielrufnummer mit einer dem Anbieter zugeteilten Portierungskennung verknüpft.
Die Teilnahme an dem Portierungsdatenaustauschverfahren ist aufgrund einer Regelung in Abschnitt 8.4 der Verfügung 25/2006 für alle Anbieter, die über Ortsnetzrufnummern verfügen, verpflichtend. Die Regelung lautet seit dem 10.08.2023:
Die Spezifikationen und weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf der Internetseite des AKNN:
Anhörung zur Änderung der Regelung zum Portierungsdatenaustauschverfahren
Der AKNN hat eine Version 21.0.0 der Spezifikation „Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern“ erarbeitet und in der AKNN-Sitzung am 19.05.2026 verabschiedet. Die Bundesnetzagentur erwägt, Abschnitt 8.4 der Verfügung 25/2006 entsprechend anzupassen und gibt bezüglich der geplanten Änderung Gelegenheit zur Stellungnahme: