Portierungsdatenaustauschverfahren
Die Verkehrsführung zu Anschlüssen mit portierten Rufnummern erfolgt auf Basis eines elektronischen dezentralen Portierungsdatenaustauschverfahrens, bei dem sich die Anbieter gegenseitig über ihre originär zugeteilten Rufnummernblöcke und die betreffenden Portierungsfälle informieren. Für die Verkehrsführung wird dann die Zielrufnummer mit einer dem Anbieter zugeteilten Portierungskennung verknüpft.
Verzeichnis der Portierungskennungen
Die Teilnahme an dem Portierungsdatenaustauschverfahren ist aufgrund einer Regelung in Abschnitt 8.4 der Verfügung 25/2006 für alle Anbieter, die über Ortsnetzrufnummern verfügen, verpflichtend. Die Regelung lautet seit dem 10.08.2023:
Die Spezifikationen und weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf der Internetseite des AKNN:
Spezifikation Austausch von Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern