Num­mern für Ma­chi­ne-to-Ma­chi­ne (M2M)-Kommunikation

Machine-to-Machine (M2M)-Kommunikation steht für den überwiegend automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Einrichtungen, wie Maschinen, Automaten, Fahrzeugen oder Messwerken (beispielsweise Strom-, Gas- und Wasserzählern) untereinander oder zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage.

Zur M2M-Kommunikation gehört u.a. die Fernüberwachung, Fernkontrolle und Fernwartung von Maschinen, Anlagen und Systemen, die traditionell als Telemetrie bezeichnet wird. Die Kommunikation kann sowohl kabelgebunden als auch drahtlos erfolgen. Ein Mensch ist an der Kommunikation in der Regel nicht beteiligt, wobei eine begrenzte menschliche Beteiligung der Einordnung als M2M-Kommunikation nicht entgegensteht.

Die M2M-Technologie verknüpft Informations- und Kommunikationstechnik. Die automatisierte Kommunikation zwischen technischen Einrichtungen wird als ein wesentlicher Wachstumstreiber in der Telekommunikationsindustrie angesehen. Es werden Zuwachsraten erwartet, die um ein Vielfaches über denen der Sprachkommunikation liegen. Auch die Anzahl von möglichen M2M-Geräten und angebotenen M2M-Diensten wird in den nächsten Jahren nach jetziger Erwartungslage stark ansteigen.

Mit der Mitteilung 139/2011 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 5/2011 vom 9. März 2011 wurde eine Anhörung zur Thematik "Auswirkungen der Entwicklungen bei der Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation auf die Nummerierung" veröffentlicht und um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und basierend auf den Ergebnissen der Auswertung hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf eines Nummernplans und eines Antragsverfahrens für Rufnummern für Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation erarbeitet.

Eine am 10. Juni 2013 zu den Entwürfen durchgeführte öffentliche mündliche Anhörung und die dazu eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen zeigen auf, dass überwiegend Rufnummern für Mobile Dienste für M2M-Anwendungen genutzt werden und derzeit kein Bedarf an einem gesonderten Nummernraum für die M2M-Kommunikation besteht. Die Bundesnetzagentur ist unbenommen der Ergebnisse der durchgeführten Anhörungen weiter mit der Branche im Gespräch, um bei Bedarf zügig spezielle Nummern für M2M-Anwendungen bereitstellen zu können.

Darüber hinaus ergeben sich im Hinblick auf die M2M-Kommunikation komplexe regulatorische Fragestellungen, die mit Fragen der Nummerierung in einem Zusammenhang stehen. Unternehmen können sich an die Bundesnetzagentur wenden, wenn Sie Fragen zu ihren geplanten Geschäftsmodellen haben.

Regelungen

Regelungen zur exterritorialen Nutzung von Rufnummern für Mobile Dienste und von Internationalen Kennungen für Mobile Teilnehmer (International Mobile Subscriber Identities, IMSIs) bei der M2M-Kommunikation finden Sie auf den folgenden Seiten:

Die exterritoriale Nutzung von ausländischen Nummern in Deutschland im Rahmen von M2M-Kommunikation ist in folgenden Verfügungen geregelt:

Bezüglich der Auslegung des Begriffs "begrenzte menschliche Beteiligung" in der Definition von M2M-Kommunikation konkretisiert die nachfolgende Mitteilung die Verwaltungspraxis. Sofern eine begrenzte menschliche Beteiligung Teil eines Dienstes ist, steht dies in einigen in der Mitteilung benannten Ausnahmefällen einer Einordnung als M2M-Kommunikation im Sinne des Nummernplans nicht entgegen.

Mitteilung Nr. 232/2019, ABl. 9/2019 vom 19.05.2019 (pdf / 9 KB)

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