Internationale Ken­nun­gen für mo­bi­le Teil­neh­mer

Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSI) werden gemäß der Empfehlung E.212 der ITU für mobile drahtlose und drahtgebundene Dienste zur Identifizierung von Teilnehmern benötigt. IMSIs haben internationale Gültigkeit und Bedeutung und sind wie folgt strukturiert:

Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSI)
15 Stellen

IMSI-Blockkennung
5 Stellen
Identifikationsnummer des Teilnehmers
10 Stellen
Mobile Landeskennzahl (MCC)
3 Stellen
Deutschland:262
Mobile Netzkennung (MNC)
2 Stellen

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Rechtsgrundlage für die Zuteilung und die Nutzung von IMSIs ist der Nummernplan IMSI (konsolidierte, ab dem 09.05.2024 geltende Fassung) (pdf / 58 KB) . Darin ist festgelegt, wie die Nummern strukturiert sind, für welchen Zweck sie zu nutzen sind, wie das Antragsverfahren grundsätzlich organisiert ist und welche Nutzungsbedingungen zu beachten sind.

Der Nummernplan IMSI wurde am 06.04.2016 veröffentlicht (Verfügung 16/2016 im Amtsblatt 6/2016) und danach durch mehrere Verfügungen geändert. In der folgenden konsolidierten Fassung sind alle in Kraft getretenen Änderungsverfügungen eingearbeitet. Nummernplan IMSI (konsolidierte, ab dem 09.05.2024 geltende Fassung) (pdf / 58 KB)

Eine Beschreibung des Antragsverfahren für IMSIs sowie das zu verwendende Antragsformular enthält die Amtsblattmitteilung Nr. 280/2016:

Antragsverfahren IMSI (pdf / 102 KB)

Die von der Bundesnetzagentur zugeteilten und die wieder freigewordenen IMSIs sind den folgenden Verzeichnissen zu entnehmen:

Liste der zugeteilten IMSI-Blöcke

Durch Erlöschen einer Zuteilung freigewordene IMSI-Blöcke

IMSIs für Campusnetze

Die Bundesnetzagentur teilt seit November 2019 Frequenzen für nichtöffentliche, lokale Mobilfunknetze (Campusnetze) im Frequenzbereich 3.700-3.800 MHz zu. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

Zur Bereitstellung von Nummernressourcen für Campusnetze wurde ein gesonderter Nummernplan verfügt (Vfg. Nr. 15/2022, Amtsblatt 04/2022 vom 23.02.2022). Mit dem Nummernplan Campusnetze wird der IMSI-Block mit der Blockkennung 262 98 zur geteilten Nutzung in Campusnetzen für direkte Zuteilungen an die Zuteilungsnehmer von lokalen Breitbandfrequenzen bereitgestellt.

Den Nummernplan Campusnetze und die Regelung des Antragsverfahrens sind auf der Internetseite Nummern für Campusnetze zusammengestellt.

Änderung des IMSI-Nummernplans

Mit einer Änderungsverfügung (Änderung des Nummernplans Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (Verfügung Nr. 16/2022, Bundesnetzagentur Amtsblatt 04/2022 vom 23.02.2022, ohne Begründung) (pdf / 128 KB) ) wurde der IMSI-Nummernplan dahingehend abgeändert, dass er nicht mehr für den IMSI-Block 262 98 gilt. Die Ergebnisse der zugrundeliegenden öffentlichen Anhörung sind in einer Amtsblattmitteilung veröffentlicht: Mitteilung Nr. 31/2022.

Im Ergebnis einer durchgeführten öffentlichen Anhörung hat die Bundesnetzagentur mit einer Änderung des Nummernplans bereits 2020 nationale IMSIs für Campusnetze verfügbar gemacht, die auf der Grundlage eines öffentlichen Mobilfunknetzes realisiert sind (lokale Implementierungen).

Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zur Nutzung von IMSIs für lokale Implementierungen: Mitteilung Nr. 99/2020 (pdf / 311 KB) )

Änderung des Nummernplans Internationale Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSI) in Hinblick auf lokale Implementierungen: Verfügung 44/2020 (Amtsblatt 07/2020 vom 22.04.2020)

Verzeichnis über die Nutzung der Mobilen Landeskennzahl (MCC) 999

IMSIs mit der Mobilen Landeskennzahl (MCC) 999 können aufgrund einer entsprechenden weltweit gültigen Allgemeinzuteilung der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) genehmigungsfrei für Campusnetzen genutzt werden.

Die Bundesnetzagentur bietet die Aufnahme in ein Verzeichnis über die Nutzung von IMSIs mit dem MCC 999 an. Das Verzeichnis dient der gegenseitigen Information von Campusnetzbetreibern mit dem Ziel, Netzstörungen durch die koordinierte Nutzung von Netzkennungen zu vermeiden.

Amtsblattmitteilung zum Verzeichnis Amtsblattmitteilung zum Verzeichnis - Mitteilung Nr. 100/2020 (pdf / 9 KB)

Die Zuteilungsnehmer von Frequenzen (einschließlich Versuchsfunk-Frequenzen), die den MCC 999 in Deutschland nutzen, werden gebeten, die Nutzung mittels des bereitgestellten Formulars auf freiwilliger Basis anzuzeigen.
Formular (pdf / 514 KB) Dazu ist das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse mcc999info@bnetza.dezu senden.

[ENDE]

Nach der ITU-Empfehlung E.212 können MNC von Bedarfsträgern unter bestimmten, in der Empfehlung beschriebenen Voraussetzungen direkt bei der ITU beantragt werden.

Liste aller direkt von der ITU zugeteilten MNC

Liste aller weltweit zugeteilten MNC

Informationen zur exterritorialen Nutzung von IMSIs stehen auf der Internetseite zu Rufnummern für Machine-to-Machine (M2M)-Kommunikation bereit.

Stand:  23.02.2022

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