Codes zur Iden­ti­fi­ka­ti­on von Da­ten­über­mitt­lungs­net­zen

DNIC (X.121)

Die Empfehlung X.121 der ITU-T beschreibt das Format der Codes zur Identifikation von Datenübermittlungsnetzen (Data Network Identification Code, DNIC). DNIC bestehen immer aus vier Ziffern. Die ersten drei Ziffern bezeichnen das Land; die vierte Ziffer bezeichnet ein bestimmtes Netz innerhalb des Landes.

Rechtsgrundlage für Zuteilung und Nutzung von DNIC ist das "Vorläufige Vergabeverfahren für die Zuteilung des Data Network Identification Code (DNIC)". Diese Regeln gelten als Nummernplan im Sinne von § 2 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung.

Vergabeverfahren DNIC

Abweichend von der Angabe im Vergabeverfahren sind Anträge auf Zuteilung an folgende Anschrift zu richten:

Bundesnetzagentur
Referat 114 Nummernverwaltung
Postfach 8001
55003 Mainz

Die ITU-Empfehlung X.121 finden Sie unter www.itu.int.

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