Rufnummer 116 123

Inbetriebnahme der 116 123-Nummern für Hotlines zur Lebenshilfe

Amtsblatt Nr. 5/2009, Mitteilung Nr. 181/2009 vom 18.03.2009

Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.V. teilte mit, dass unter der Nummer 116 123 die Hotline zur Lebenshilfe am 04.03.2009 in Betrieb genommen wurden.

Der Dienst entspricht einer gemeinsamen Beschreibung auf der Ebene der Europäischen Union. Er ist jederzeit bundesweit telefonisch vorwahlfrei erreichbar. Für die Inanspruchnahme hat der Anrufende kein Entgelt zu entrichten. Er bietet dem Anrufer einen menschlichen Ansprechpartner, der ihm vorurteilsfrei zuhört und leistet seelischen Beistand für diejenigen, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen.

Die Zuteilung der Nummer erfolgte auf der Grundlage der Verfügung Nr. 53/2007 "Strukturierung und Ausgestaltung von Nummernbereichen für harmonisierte Dienste von sozialem Wert" (Amtsbl. BNetzA Nr. 17/2007 vom 29.08.2007). Mit der Mitteilung Nr. 450/2008 "Zuteilung der 116 123-Nummern für Hotlines zur Lebenshilfe" (ABl. BNetzA Nr. 16/2008 vom 27.08.2008) wurde das Nutzungsrecht an den Teilnehmerrufnummern 116 123, der nationalen Rufnummer 116 123 und der Kurzwahlnummer 116 123 der Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.V. zugeteilt.

Zuteilung der 116 123-Nummern für Hotlines zur Lebenshilfe, Amtsblatt-Nr. 16, Mitteilung 450/2008 v. 27.08.2008
Mitteilung 450/2008 (pdf / 11 KB)

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