Rufnummer 116 006

Inbetriebnahme der 116 006-Nummern für einen Beratungsdienst für Opfer von Verbrechen

Amtsblatt Nr. 22/2010, Mitteilung Nr. 626/2010 vom 24.11.2010

Der Weisse Ring e.V. teilte mit, dass unter der Nummer 116 006 der Beratungsdienst für Opfer von Verbrechen seit dem 10.09.2010 in Betrieb genommen wurde.

Der Dienst entspricht einer gemeinsamen Beschreibung auf der Ebene der Europäischen Union. Er ist jederzeit bundesweit telefonisch vorwahlfrei erreichbar. Für die Inanspruchnahme hat der Anrufende kein Entgelt zu entrichten.

Über diesen Dienst erhalten Opfer von Verbrechen emotionale Unterstützung, sie werden über ihre Rechte und den Rechtsweg informiert sowie an einschlägige Organisationen weiterverwiesen. Insbesondere erhalten sie Angaben zur nächsten Polizeidienststelle und Informationen zu den Strafverfolgungsverfahren sowie zu Fragen des Schadensersatzes und der Versicherung. Der Dienst bietet auch Unterstützung bei der Suche nach anderen Hilfequellen, die für Opfer von Verbrechen relevant sind.

Die Zuteilung der Nummer erfolgte auf der Grundlage des § 4 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) vom 05.02.2008 (BGBl.I S. 141) i.V.m. der Verfügung Nr. 53/2007 "Strukturierung und Ausgestaltung von Nummernbereichen für harmonisierte Dienste von sozialem Wert" (Amtsbl. BNetzA Nr. 17/2007 vom 29.08.2007). Mit der Mitteilung Nr. 353/2010 "Zuteilung der 116 006-Nummern für einen Beratungsdienst für Opfer von Verbrechen" (Amtsbl. BNetzA Nr. 11/2010 vom 16.06.2010) wurde das Nutzungsrecht an den Teilnehmerrufnummern 116 006, der nationalen Rufnummer 116 006 und der Kurzwahlnummer 116 006 dem Weissen Ring e.V. zugeteilt.

Zuteilung der 116 006-Nummern für einen Beratungsdienst für Opfer von Verbrechen, Amtsblatt-Nr. 11, Mitteilung 353/2010 v. 16.06.2010
Mitteilung 353/2010 (pdf / 13 KB)

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