115

Nummer für einen Einheitlichen Behördenruf

Unter dieser Rufnummer ist eine schnelle unkomplizierte Kontaktaufnahme mit der gesamten Verwaltung in Deutschland möglich. Viele einfache, wiederkehrende Anliegen sollen sofort im Erstkontakt erledigt werden. Komplexere Fragen werden an die zuständigen Stellen zur Beantwortung weitergeleitet. Information über das angebotene Leistungsportfolio, die Tarife und die teilnehmenden Behörden finden Sie unter: www.115.de.

Die einheitliche Behördennummer 115 ist dem Bundesministerium des Innern zugeteilt. Für den Behördenruf wird die Teilnehmerrufnummer 115 in den 5200 Ortsnetzbereichen sowie in dem Rufnummernbereich (0)32 bereitgestellt. Eine Anwahl aus einem anderen Nummernteilbereich oder Nummernbereich ist durch Voranstellen einer Ortsnetzkennzahl möglich. Die Tarifierung soll wie bei Ortsnetzrufnummern erfolgen Zur Realisierung der Auslandserreichbarkeit wird außerdem die (0)115 und für die Mobilfunknetze die Kurzwahlnummer 115 bereitgestellt.

Warteschleifen können eingesetzt werden. Die Rufnummer 115 wurde in Bezug auf den Einsatz von Warteschleifen den ortsgebundenen Rufnummern gleichgestellt.

Weitere Informationen können Sie dem Nummernplan entnehmen. Die konsolidierte Fassung des Nummernplans erhalten Sie unter dem folgenden Link:

Nummernplan Einheitliche Behördenrufnummer 115 (pdf / 129 KB)

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