(0)9009 Ruf­nummern für An­wähl­pro­gram­me (Dia­ler)

Regelungen und Zuteilungen zu (0)9009er Rufnummern, die für über Anwählprogramme erreichbare Premium-Dienste genutzt wurden, sind aufgehoben.

Die Bundesnetzagentur hatte im Jahr 2003 „Regeln für die Zuteilung von (0)9009er-Rufnummern für über Anwählprogramme erreichbare “Premium Rate“-Dienste“ veröffentlicht (Verfügung 38/2003, Reg TP Amtsblatt 16/2003 vom 13.08.2003) und nach diesen Regeln Nummern zugeteilt.


Seit dem 01.12.2021 ist der Einsatz von Dialern unzulässig (§ 114 Abs. 1 TKG).

Daher hat die Bundesnetzagentur mit Verfügung 67/2022 (Bundesnetzagentur Amtsblatt 15/2022 vom 10.08.2022) die Regelungen zu (0)9009er-Rufnummern für über Anwählprogramme erreichbare “Premium Rate“-Dienste („Dialer“) und der darauf basierenden Zuteilungen aufgehoben.

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