(0)900 Ruf­nummern für Pre­mi­um-Diens­te

Premium-Dienste sind Dienste, bei denen über eine Telekommunikationsdienstleistung hinaus eine weitere Dienstleistung erbracht wird, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird.

Rufnummern für Premium-Dienste werden von der Bundesnetzagentur einzeln an Inhalteanbieter zugeteilt. Dadurch kann jeder Inhalteanbieter jede Rufnummer beantragen, unabhängig davon, bei welchem Netzbetreiber er Kunde ist.

Seit dem 1. Dezember 2024 hat die erste Ziffer nach der (0)900 die Funktion einer Tarifkennung:

Dienstekennzahl

Endkundenpreis in €/min (einschließlich USt. und sonstiger Preisbestandteile)

(0)900-00,49
(0)900-10,69
(0)900-20,99
(0)900-31,49
(0)900-41,69
(0)900-51,99
(0)900-62,29
(0)900-72,49
(0)900-82,99

Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung

Maßgeblich für die Zuteilung und Nutzung von (0)900er-Rufnummern sind der Nummernplan und das Antragsverfahren.

Nummernplan (0)900 - Premium-Dienste-Rufnummern ohne Begründung (pdf / 35 KB)
Nummernplan (0)900 - Premium-Dienste-Rufnummern mit Bergründung (pdf / 106 KB)

Antragsverfahren (0)900 (pdf / 106 KB)

Aufgrund von Änderungen im Nummernplan sind vormalige Zuteilungen teilweise widerrufen worden, sodass die Änderungen auch für sie gelten:

Teilweiser Widerruf bestehender Zuteilungen mit Begründung (pdf / 16 KB) /
Teilweiser Widerruf bestehender Zuteilungen ohne Begründung (pdf / 9 KB)

Einzelheiten zum Antragsverfahren

Online Antragstellung (wird empfohlen)

Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier: Online-Antrag (0)900

Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und elektronisch an uns gesandt haben, bekommen Sie das ausgefüllte Antragsformular in Ihrem Browser angezeigt. Damit Ihr Browser das Formular anzeigen kann, benötigen Sie ein PDF-Plugin oder einen PDF-Reader. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es mit den entsprechenden Anlagen an uns zurück.

Offline-Antragstellung

Wenn Sie Ihren Antrag offline stellen möchten, können Sie sich hier das Antragsformular herunterladen:
Antrag auf Zuteilung einer Rufnummer (0)900 (pdf / 1 MB)

Danach gibt es zwei Möglichkeiten, den Antrag auszufüllen: Entweder mit einem PDF-Reader oder mit der Hand. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie gemeinsam mit den entsprechenden Anlagen an die unten angegebene Anschrift.

Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Formulare und zu erforderlichen Nachweisen können Sie diesem Hinweisblatt zum Antragsverfahren (pdf / 59 KB) entnehmen.

Anträge müssen vollständig mit allen Nachweisen eingereicht werden. Erst zu diesem Zeitpunkt wird ein Antrag entsprechend des Eingangsdatums berücksichtigt.

Hinweis für ausländische Antragsteller
Antragsteller ohne gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland müssen im Antrag einen allgemeinen Zustellungsbevollmächtigen mit zustellfähiger Anschrift in Deutschland angeben, an den Schreiben wirksam zugestellt werden können.

Suche nach Rufnummern

Welche Rufnummern bereits vergeben sind oder waren und wie lange eine eventuelle Sperrfrist dauert, finden Sie hier:
Datei der vergebenen 0900er-Rufnummern

Anzeigepflicht bei Änderung des Zuteilungsnehmers

Wer durch Rechtsnachfolge Inhaber einer direkten oder originären Zuteilung wird, hat unverzüglich schriftlich die Bestätigung der Zuteilung und deren Berichtigung zu beantragen oder der Bundesnetzagentur schriftlich mitzuteilen, dass eine weitere Nutzung nicht beabsichtigt ist. Die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer (0)900er-Rufnummer können Sie mit folgendem Formblatt beantragen:

Antragstellung bei Rechtsnachfolgen (Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung) (pdf / 1 MB)

Weitere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie im Hinweisblatt für die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung (pdf / 29 KB)

Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

Alle zugeteilten (0)900er-Rufnummern werden gemäß § 118 Telekommunikationsgesetz (TKG) in einer Datenbank bei der Bundesnetzagentur erfasst. Mit Hilfe der Suchmaschine erfahren Sie, wer für den über die (0)900er-Rufnummer angebotenen Dienst verantwortlich ist. Damit können Sie sich unmittelbar mit dem Zuteilungsnehmer in Verbindung setzen und Fragen zum Inhalt des Angebots oder zur Rechnungslegung im direkten Dialog klären.

Preisfestlegung

Festlegung von Endkundenpreisen für Anrufe bei (0)900er Rufnummern für Premium-Dienste zum 01.12.2024 (mit Begründung) (pdf / 170 KB) /
Festlegung von Endkundenpreisen für Anrufe bei (0)900er Rufnummern für Premium-Dienste zum 01.12.2024 (ohne Begründung) (pdf / 91 KB)

Kontakt

Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg, Standort Fulda
Marquardstr. 27-29
36039 Fulda

Telefon 0661 / 9730-290
Telefax 0661 / 9730-180

E-Mail: nummernverwaltung@bnetza.de

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