(0)900 Rufnummern für Premium-Dienste
Premium-Dienste sind Dienste, bei denen ein Telekommunikationsnetzbetreiber für die Öffentlichkeit eine Telekommunikationsdienstleistung erbringt und darüber hinaus eine weitere Dienstleistung erbringt, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird.
Rufnummern für Premium-Dienste werden von der Bundesnetzagentur einzeln an Inhalteanbieter zugeteilt. Dadurch kann jeder Inhalteanbieter jede Rufnummer beantragen, unabhängig davon, bei welchem Netzbetreiber er Kunde ist.
(0)900er-Rufnummern haben keine Tarifkennung und sind dadurch flexibel tarifierbar. Der Inhalteanbieter kann für jede Rufnummer individuell den Preis festlegen, den ein Anruf kosten soll.
Im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle folgt auf die Dienstekennzahl (0)900 eine Inhaltekennung
- 1 für Information
- 3 für Unterhaltung
- 5 für sonstige Dienste
Dadurch besteht für die Anschlussinhaber die Möglichkeit, gezielt bestimmte Inhalte zu sperren.
Preisfestlegung
Festlegung von Endkundenpreisen für Anrufe bei (0)900er Rufnummern für Premium-Dienste zum 01.12.2024 (mit Begründung) (pdf / 170 KB) /
Festlegung von Endkundenpreisen für Anrufe bei (0)900er Rufnummern für Premium-Dienste zum 01.12.2024 (ohne Begründung) (pdf / 91 KB)
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung von (0)900er-Rufnummern ist der Nummernplan.
Nummernplan (0)900 - Premium-Dienste-Rufnummern ohne Begründung (pdf / 35 KB)
Nummernplan (0)900 - Premium-Dienste-Rufnummern mit Bergründung (pdf / 106 KB)
Antragsverfahren (0)900 (pdf / 106 KB)
Aufgrund der obigen Preisfestlegung und der hierzu erforderlichen Änderungen im Nummernplan und Antragsverfahren sind alle bisherigen Zuteilungen teilweise widerrufen worden, sodass die Änderungen auch für sie gelten:
Teilweiser Widerruf bestehender Zuteilungen mit Begründung (pdf / 16 KB) /
Teilweiser Widerruf bestehender Zuteilungen ohne Begründung (pdf / 9 KB)
Antragsverfahren
Online Antragstellung (wird empfohlen)
Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier: Online-Antrag (0)900
Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und elektronisch an uns gesendet haben, bekommen Sie das ausgefüllte Antragsformular ebenfalls elektronisch zur Anzeige in Ihrem Browser zugeschickt. Damit Ihr Browser das Formular anzeigen kann, benötigen Sie ein PDF-Plugin oder einen PDF-Reader. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es mit den entsprechenden Anlagen an uns zurück.
Offline-Antragstellung
Wenn Sie Ihren Antrag offline stellen möchten, können Sie sich hier das Antragsformular herunterladen:
Antrag auf Zuteilung einer Rufnummer (0)900 (pdf / 1 MB)
Danach gibt es zwei Möglichkeiten, den Antrag auszufüllen: Entweder mit einem PDF-Reader oder mit der Hand. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie gemeinsam mit den entsprechenden Anlagen an die unten angegebene Anschrift.
Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Formulare und der erforderlichen Nachweise können Sie diesem Hinweisblatt zum Antragsverfahren (pdf / 59 KB) entnehmen.
Neu: Bitte beachten Sie auch das ab 01.03.2024 geltende Hinweisblatt zum Antragsverfahren (Zusätzliche Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare auf Zuteilung einer 0900er-Rufnummer ab 01.03. 2024 (pdf / 152 KB) .
Für die Bearbeitung ist es wichtig, dass die Anträge vollständig mit allen Nachweisen eingehen.
Beachten Sie bitte, dass ein Antragsteller ohne gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland grundsätzlich die Benennung eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigen in Deutschland im Antrag angeben muss, an den wir wirksam zustellen können.
Suche nach Rufnummern
Welche Rufnummern bereits vergeben sind oder waren und wie lange eine eventuelle Sperrfrist dauert, finden Sie hier:
Datei der vergebenen 0900er-Rufnummern
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
(nach § 118 TKG)
Alle zugeteilten (0)900er-Rufnummern werden in einer Datenbank bei der Bundesnetzagentur erfasst. Mit Hilfe der Suchmaschine erfahren Sie, wer für den über die (0)900er Rufnummer angebotenen Dienst verantwortlich ist. Damit können Sie sich unmittelbar mit dem Zuteilungsnehmer in Verbindung setzen und Fragen zum Inhalt des Angebots oder zur Rechnungslegung im direkten Dialog klären.
Anzeigepflicht bei Änderungen des Zuteilungsnehmers
Wer durch Rechtsnachfolge Inhaber einer direkten oder originären Zuteilung wird, hat unverzüglich schriftlich die Bestätigung der Zuteilung und deren Berichtigung zu beantragen oder der Bundesnetzagentur schriftlich mitzuteilen, dass eine weitere Nutzung nicht beabsichtigt ist. Die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer (0)900er-Rufnummer können Sie mit folgendem Formblatt beantragen:
Antragstellung bei Rechtsnachfolgen (Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung) (pdf / 1 MB)
Weitere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie im Hinweisblatt für die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung (pdf / 29 KB)
Aktuelle Änderungen
Die Bundesnetzagentur hat mit der obigen Verfügung 72/2023 für Rufnummern für Premium-Dienste eine Preisfestlegung erlassen, die mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 netzübergreifend einheitliche Preise für Anrufe bei (0)900er Rufnummern für Premium-Dienste vorgibt. Diese Preisfestlegung und eine im Markt geplante Umstellung des Abrechnungsverfahrens bei (0)900er Premium-Dienste-Rufnummern zum 1.12.2024 führten zu Anpassungen des Nummernplans und des Antragsverfahrens. Zur Veranschaulichung der zeitlichen Zusammenhänge finden Sie unten eine Grafik, die Sie auch als PDF-Datei herunterladen können:
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Umstellungsmaßnahmen können Sie auch als PDF herunterladen:
Grafik Umstellungsmaßnahmen 0900 (pdf / 51 KB)
* angestrebtes Datum; abhängig vom Fortschritt der Vorbereitungsarbeiten möglicherweise ein bis zwei Monate später; das endgültige Datum wird veröffentlicht, sobald es feststeht | ||||
bis Februar* 2024 | März* 2024 | April* bis November 2024 | ab Dezember 2024 | |
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Änderung | Einführung neues Antragsformular | |||
Umstellung der Dienste auf Online-Billing | ||||
Kennungen | Es gelten die Inhaltekennungen (im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle) | Es gelten die Tarifkennungen; keine Inhaltekennungen mehr | ||
(0)900-0, -2, -4, -6, -7, -8 | - Kein Antrag möglich - Keine Nutzung möglich | - Bescheidung von Anträgen im Tag-Eins-Verfahren - Nutzung erst ab 1.12.2024 möglich | - Unmittelbare Bescheidung von Anträgen (nach Abschluss Tag-Eins-Verfahren) - Nutzung erst ab 1.12.2024 möglich | - Unmittelbare Bescheidung von Anträgen - Sofortige Nutzung möglich |
(0)900-1, -3, -5 | - Unmittelbare Bescheidung von Anträgen nach bisherigem Verfahren - Sofortige Nutzung möglich | - Unmittelbare Bescheidung von Anträgen nach neuem Verfahren - Sofortige Nutzung möglich |
Kontakt
Bundesnetzagentur
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