(0)800
Rufnummern für das Angebot von entgeltfreien Telefondiensten
Der Anrufende muss bei der Anwahl einer (0)800er Rufnummer kein Entgelt entrichten.
Rechtsgrundlage für die Zuteilung:
Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung von (0)800-Rufnummern ist der folgende Nummernplan (0)800. Sogenannte "Kettenverträge" im Rahmen der Rufnummernnutzung für Dritte sind grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Nummernplan (0)800 (pdf / 26 KB)
Antragsverfahren (0)800 (pdf / 41 KB)
Antragsverfahren:
Online-Antragstellung (wird empfohlen)
Zur Online Antragstellung klicken Sie hier: Online-Antrag (0)800
Wenn Sie Ihre Daten eingegeben und elektronisch zu uns gesendet haben, bekommen Sie das ausgefüllte Antragsformular ebenfalls elektronisch zur Anzeige in Ihren Browser zugeschickt. Damit Ihr Browser dieses Formular anzeigen kann, benötigen Sie ein PDF-Plugin oder einen PDF-Reader. Drucken Sie das Formular aus und schicken es mit den entsprechenden Anlagen unterschrieben an uns.
Offline-Antragstellung
Wenn Sie Ihren Antrag offline stellen möchten, können Sie sich hier das Antragsformular laden:
Antrag auf Zuteilung einer Rufnummer (0)800 (pdf / 1 MB)
Danach gibt es zwei Möglichkeiten, den Antrag auszufüllen: Entweder mit einem PDF-Reader oder mit der Hand. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie gemeinsam mit den entsprechenden Anlagen an die unten im Formular angegebene Anschrift.
Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Formulare und der erforderlichen Nachweise können Sie dem folgenden Hinweisblatt entnehmen. Für die Bearbeitung ist es wichtig, dass die Anträge vollständig mit allen Nachweisen eingehen.
Hinweisblatt zum Antragsverfahren (pdf / 59 KB)
Suche nach Rufnummern:
Welche Rufnummern für die Zuteilung zur Verfügung stehen, können Sie unter folgendem Link recherchieren:
Rufnummernsuche 0800
Welche Rufnummern bereits vergeben sind oder waren und wie lange eine evtl. Sperrfrist dauert finden Sie hier:
Datei der vergebenen 0800er-Rufnummern
Anzeigepflicht bei Änderungen des Zuteilungsnehmers:
Wer durch Rechtsnachfolge Inhaber einer direkten oder originären Zuteilung von Nummern wird, hat unverzüglich schriftlich die Bestätigung der Zuteilung und deren Berichtigung zu beantragen oder der Bundesnetzagentur schriftlich mitzuteilen, dass eine weitere Nutzung nicht beabsichtigt ist. Die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer (0)800er-Rufnummer können Sie mit folgendem Formblatt beantragen:
Antragstellung bei Rechtsnachfolgen (Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung) (pdf / 1 MB)
Weitere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie in dem Hinweisblatt.
Hinweisblatt für die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung (pdf / 29 KB)
Kontakt
Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg, Standort Fulda
Marquardstr. 27-29
36039 Fulda
Telefon 0661 / 9730-290
Telefax 0661 / 9730-180
E-Mail: nummernverwaltung@bnetza.de