(0)32
Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR)
Nationale Teilnehmerrufnummern belegen den Bereich (0)32 des deutschen Nummernraums für das öffentliche Telefonnetz. Im Gegensatz zu den Ortnetzrufnummern ist bei dieser Nummernart kein Ortsnetzbezug gegeben. Die Rufnummern beginnen mit der zweistelligen Dienstekennzahl 32, der das Prefix (0) vorangestellt wird. An die Dienstekennzahl schließt sich eine Teilnehmerrufnummer an, die aus einer sechsstelligen Blockkennung und einer dreistelligen Endnummer besteht.
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung von Nationalen Teilnehmerrufnummern sind die Zuteilungsregeln. Diese gelten als Nummernplan im Sinne von § 1 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung.
Zuteilungsregeln für (0)32 Nationale Teilnehmerrufnummern (pdf / 96 KB)
Welche Rufnummern sind zugeteilt?
Verzeichnis der zugeteilten RNB im Bereich NTR (032) (zip / 104 KB)
In der Mitteilung Nr. 298/2017 wurde die zusätzliche Bereitstellung des Rufnummernblocks (0)32 99 bekannt gemacht. Die Bereitstellung erfolgte, weil die Bundeswehr eine große Menge an Nationalen Teilnehmerrufnummern für das bundeswehrinterne Kommunikationsnetz benötigt. Abgeleitete Zuteilungen von Rufnummern aus diesem Block dürfen nur an das Bundesministerium der Verteidigung und seinen nachgeordneten Geschäftsbereich erfolgen. Die Bundeswehr beabsichtigt, nicht nur elfstellige Rufnummern zu nutzen, sondern die Rufnummern teilweise auf bis zu 13 Stellen zu verlängern.
Die Mitteilung finden Sie unter folgendem Link: Mitteilung 103/2020 (pdf / 12 KB)