(0)31
Testrufnummern zur Feststellung des Betreibers
Testrufnummern zur Feststellung des Betreibers sind allgemein zugeteilt und werden wie folgt verwendet:
(0)31-0 | Test der Betreiberauswahl und der Betreibervorauswahl bei Fernverbindungen |
(0)31-1 | Test der Betreiberauswahl und der Betreibervorauswahl bei Ortsverbindungen |
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Rechtsgrundlage für Zuteilung und Nutzung von Testrufnummern zur Feststellung des Betreibers ist die Verfügung "Nutzung des Teilbereichs (0)31 des Nummernraums für öffentliche Telefonnetze". Diese Verfügung gilt als Nummernplan im Sinne von § 2 der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung.
Verfügung:
Nutzung des Teilbereichs (0)31 des Nummernraums für öffentliche Telefonnetze (pdf / 6 KB)
Die kommerzielle Nutzung der Nummern (0)31-0 und (0)31-1 in Verbindung mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl zum Angebot einer Verbindungsnetzbetreiberauswahl stellt kein Testen von Netzübergängen im Sinne dieser Verfügung dar und ist deshalb nicht zulässig.
Die Kennzahlen (0)31-2 bis (0)31-9 sind nicht belegt und sind freie Dienstekennzahlen.