(0)19 Rufnummern für Online-Dienste
Die Bundesnetzagentur stellt für das Angebot von Online-Diensten den Rufnummernbereich (0)191 bis (0)194 zur Verfügung.
Online-Diensterufnummern werden für einen Telekommunikationsdienst genutzt, der den Zugang zu Datendiensten (z. B. Internet) ermöglicht. Online-Dienste sind grundsätzlich frei tarifierbar. Das heißt, der jeweilige Diensteanbieter kann den Preis seiner Leistung selbst festlegen. Eine Nutzung für die Abrechnung von Inhalten ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung von Online-Dienste-Rufnummern ist der Nummernplan.
Der Nummernplan gilt aufgrund eines "Teilweisen Widerrufs" auch für bestehende Zuteilungen.
Nummernplan (0)19 - Rufnummern für Onlinedienste (pdf / 345 KB)
Antragsverfahren (0)19 - Rufnummern für Onlinedienste (pdf / 10 KB)
Änderungen in Bezug auf den Nummernplan und das Antragsverfahren finden Sie hier: