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Internationale Virtuelle Private Netze (IVPN)
IVPN sind virtuelle Netze von Unternehmen mit Lokationen in mehreren Ländern, bei denen die Nebenstellen unabhängig von ihrer Lokation über einen gemeinsamen, einheitlichen Rufnummernplan erreicht werden können. Bei der Lokation muss es sich um einen Betriebssitz des Unternehmens gem. der Gewerbeordnung handeln.
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Der Nummernplan IVPN legt in Form einer Allgemeinverfügung die Grundlagen für die Zuteilung und Nutzung dieser Nummern fest.
Nummernplan IVPN (pdf / 25 KB)
Die erforderliche Antragsform ist im Antragsverfahren beschrieben.
Antragsformular (pdf / 17 KB)