(0)180 Service-Dienste-Rufnummern
Service-Dienste-Rufnummern dürfen ausschließlich für die Erbringung von Service-Diensten genutzt werden.
- Preisfestlegung
- Antragsverfahren
- Suche nach Rufnummern
- Anzeigepflicht bei Änderungen des Zuteilungsnehmers
Voraussetzung für eine Zuteilung einer Service-Dienste-Rufnummer ist, dass der Antragsteller die Einrichtung einer Rufnummer für Service-Dienste bei einem Betreiber eines Telekommunikationsnetzes beauftragen will und beabsichtigt, bei ihrer Anwahl einen dem Nutzungszweck der Rufnummer entsprechenden Dienst zu erbringen. Die Beauftragung kann direkt beim Betreiber eines Telekommunikationsnetzes oder indirekt über einen Diensteanbieter erfolgen. Zuteilungen werden auch gegenüber dem Betreiber eines Telekommunikationsnetzes vorgenommen. Voraussetzung dafür ist, dass er in dem von ihm betriebenen Telekommunikationsnetz eine Rufnummer für Service-Dienste einrichten will und beabsichtigt, bei ihrer Anwahl selbst einen dem Nutzungszweck der Rufnummer entsprechenden Dienst zu erbringen.
Service-Dienste-Rufnummern müssen zu einem bundesweit einheitlichen Entgelt zu erreichen sein.
Preisfestlegung
Preisfestlegung für Anrufe aus allen Netzen bei (0)180er Service-Dienste-Rufnummern - rückwirkend wirksam ab 01.12.2021 (vollständige Verfügung 101/21, Amtsblatt 23 vom 08.12.2021) (pdf / 135 KB)
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung einer (0)180er-Rufnummer ist der folgende Nummernplan.
Nummernplan (0)180 - Service-Dienste-Rufnummern (pdf / 79 KB)
Antragsverfahren (0)180 - Service-Dienste-Rufnummern (pdf / 44 KB)
Antragsverfahren
Online Antragstellung (wird empfohlen)
Zur Online-Antragstellung klicken Sie hier: 0180_Online_Antrag
Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und elektronisch zu uns gesendet haben, bekommen Sie das ausgefüllte Antragsformular ebenfalls elektronisch zur Anzeige in Ihren Browser zugeschickt. Damit Ihr Browser dieses Formular anzeigen kann, benötigen Sie ein PDF-Plugin oder einen PDF-Reader. Drucken Sie das Formular aus und schicken es mit den entsprechenden Anlagen unterschrieben an die angegebene Anschrift.
Offline-Antragstellung
Wenn Sie Ihren Antrag offline stellen möchten, können Sie sich hier das Antragsformular laden:
Antrag auf Zuteilung einer Rufnummer (0)180 (pdf / 1 MB)
Danach gibt es zwei Möglichkeiten, den Antrag auszufüllen. Entweder mit einem PDF-Reader oder mit der Hand. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie gemeinsam mit den entsprechenden Anlagen an die unten angegebene Anschrift.
Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Formulare und der erforderlichen Nachweise können Sie dem folgenden Hinweisblatt entnehmen. Für die Bearbeitung ist es wichtig, dass die Anträge vollständig mit allen Nachweisen eingehen.
Hinweisblatt zum Antragsverfahren (pdf / 59 KB)
Suche nach Rufnummern
Welche Rufnummern für die Zuteilung zur Verfügung stehen, finden Sie unter folgendem Link:
Rufnummernsuche
Welche Rufnummern bereits vergeben sind oder waren und wie lange eine evtl. Sperrfrist dauert finden Sie hier:
Datei der vergebenen Rufnummern
Anzeigepflicht bei Änderungen des Zuteilungsnehmers
Wer durch Rechtsnachfolge Inhaber einer direkten oder originären Zuteilung von Nummern wird, hat unverzüglich schriftlich die Bestätigung der Zuteilung und deren Berichtigung zu beantragen oder der Bundesnetzagentur schriftlich mitzuteilen, dass eine weitere Nutzung nicht beabsichtigt ist.
Antragstellung bei Rechtsnachfolgen (Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung) (pdf / 1 MB)
Weitere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie in folgendem Hinweisblatt.
Hinweisblatt für die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung (pdf / 29 KB)
Kontakt
Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg, Standort Fulda
Marquardstr. 27-29
36039 Fulda
Telefon 0661 / 9730-290
Telefax 0661 / 9730-180
E-Mail: nummernverwaltung@bnetza.de