(0)137 Massenverkehrs-Rufnummern
Massenverkehrs-Rufnummern werden für die Erbringung von Massenverkehrs-Diensten genutzt. Diese sind charakterisiert durch ein hohes Verkehrsaufkommen in einem oder mehreren kurzen Zeitintervallen mit kurzer Belegungsdauer zu einem Ziel mit begrenzter Abfragekapazität.
Massenverkehrs-Dienste sind Dienste, die zum Einen durch die Kürze der Anrufzeit (beispielsweise der Möglichkeit der Stimmabgabe oder der Meldung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel) geprägt sind und die zum Anderen nicht dauerhaft angeboten werden. Die Möglichkeit der Generierung vieler Anrufe innerhalb eines definierten, kurzen Zeitraumes bei gleichzeitigem Schutz des Netzes vor Überlastungen steht im Vordergrund der Nutzung. Der Massenverkehrs-Dienst muss innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu Verkehrsspitzen führen.
In dem Nummernbereich (0)138 sind keine Rufnummern mehr geschaltet und es findet keine Nutzung dieses Nummernbereichs mehr statt. Daher wurden in den Nummernplänen „Massenverkehrs-Rufnummern“ und „Nummernraum für die öffentliche Telekommunikation“ alle Bezugnahmen auf diesen Nummernbereich gestrichen.
Preisfestlegung
Preisefestlegung für Anrufe aus allen Netzen bei (0)137er Rufnummern für Massenverkehrs-Dienste - gültig ab 01.04.2022 (vollständige Verfügung 100/21, Amtsblatt 23 vom 08.12.2021) (pdf / 123 KB)
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Zuteilung und die Nutzung von (0)137-Rufnummern sind:
Status der Rufnummernblöcke
Liste der freien (0)137er Rufnummerblöcke
Liste der belegten und zugeteilten (0)137er Rufnummernblöcke
Liste mit Anschriften der Zuteilungsnehmer