Betreiberkennzahlen
Rufnummern für Betreiberauswahl (Call-by-Call), Betreibervorauswahl und entsprechende Dienste; 010xy, 0100yy
Die bisherigen Zuteilungen von Betreiberkennzahlen haben formal weiterhin Bestand.
Nutzungszweck
Betreiberkennzahlen wurden grundsätzlich für eine Betreiberauswahl nach § 3 Nr. 8 TKG und eine Betreibervorauswahl nach § 3 Nr. 9 TKG genutzt.
Die Betreiberkennzahl hat den Charakter eines Präfixes. Sie konnte von Teilnehmern einer Rufnummer (einschließlich der Verkehrsausscheidungsziffer 0 bzw. 00) bzw. bei Anrufen innerhalb desselben Ortsnetzes der Teilnehmerrufnummer (ohne die Ortsnetzkennzahl) vorangestellt werden, um im Einzelwahlverfahren einen Betreiber auszuwählen. Daneben konnte die Betreiberkennzahl zur technischen Realisierung der Betreibervorauswahl und der oben beschriebenen entsprechenden Dienste genutzt werden.
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung von Betreiberkennzahlen ist der Nummernplan Betreiberkennzahlen. Darin ist festgelegt, welche Betreiberkennzahlen zur Verfügung stehen, wie diese strukturiert sind, für welchen Zweck sie zu nutzen sind, wie das Antragsverfahren grundsätzlich organisiert ist und welche Nutzungsbedingungen zu beachten sind. Das Antragsverfahren für Betreiberkennzahlen beschreibt, wie Betreiberkennzahlen von der Bundesnetzagentur zugeteilt werden. Hier finden Sie die seit dem 25. Januar 2018 geltenden konsolidierten Fassungen.
Nummernplan Betreiberkennzahlen (pdf / 25 KB)
Antragsverfahren Betreiberkennzahlen (pdf / 32 KB)
Welche Betreiberkennzahlen sind zugeteilt?
Im Verzeichnis der zugeteilten Betreiberkennzahlen macht die Bundesnetzagentur die von ihr zugeteilten Nummern in diesem Nummernbereich bekannt.