Kos­ten­mo­del­le

Kostenmodelle dienen der Ermittlung von Kosten. Im Allgemeinen bilden sie Produktionsprozesse oder Betriebsabläufe unter Kostengesichtspunkten nach und liefern entsprechende Kostenschätzungen zur Unterstützung der Angebots- und Investitionspolitik. Die Regulierungsbehörden verwenden Kostenmodelle im Rahmen von Entgeltgenehmigungsverfahren. Entgeltentscheidungen unterliegen einer Reihe von gesetzlichen Regelungen, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) normiert sind. Genehmigungsbedürftige Entgelte nach § 30 Abs. 1 TKG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 sind genehmigungsfähig, wenn sie die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung und der Aufwendungen nach § 32 Abs. 2 nicht überschreiten.

Aktuelle Hinweise

Weiterentwicklung des Analytischen Kostenmodells Anschlussnetz

Mit Blick auf die Nichtdiskriminierungs- und Kostenrechnungsmethoden-Empfehlung der EU-Kommission wurde das Analytische Kostenmodell Anschlussnetz weiterentwickelt. Die Implementierung des Analytischen Kostenmodells Anschlussnetz wird in einem sogenannten Referenzdokument beschrieben. Mehr Informationen finden Sie hier.

Ergänzung des Analytischen Kostenmodells Mobilfunk

Mit Blick auf die Entgeltgenehmigungsverfahren im Jahr 2019 wurden zwei kleine Modellanpassungen vorgenommen. Diese Ergänzungen werden in einem Referenzdokument beschrieben. Mehr Informationen finden Sie hier.

Einsatz von Kostenmodellen in der Bundesnetzagentur

Eine zentrale Anforderung an das Kostenmodell und seine Anwendbarkeit im Rahmen von Entgeltregulierungsentscheidungen ist die Transparenz über die Art und Weise des Zustandekommens der berechneten Kostengrößen. Auf Basis einer dokumentierten und nachvollziehbaren Berechnungslogik ermöglicht ein Kostenmodell die Kostenbestimmung des zu regulierenden Unternehmens unabhängig von den eingereichten Kostendaten und damit die Ermittlung eines externen Maßstabs zur Beurteilung der Kostennachweise sowie den sachgerechten Diskurs über zentrale, kostenrelevante Parameter und deren Auswirkungen auf die festzulegenden effizienten Kosten.

Die Bundesnetzagentur nutzt Kostenmodelle, um technische Infrastrukturen und Unternehmensprozesse abzubilden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 TKG kann die Regulierungsbehörde zur Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung auch eine von der Kostenrechnung des Unternehmens unabhängige Kostenrechnung anstellen und hierfür Kostenmodelle heranziehen.

Bei den eingesetzten analytischen Kostenmodellen werden die Kosten der Netzinfrastruktur grundsätzlich elementorientiert und "Bottom-Up" ermittelt, nur im Fall des Branchenprozessmodells handelt es sich um einen "Top-Down"-Ansatz. Die Bottom-Up-Kostenmodellierung – nach Maßgabe ingenieurstechnischer Regeln – ist in der Lage, die relevanten Kostengrößen endogen zu bestimmen. Durch einen elementorientierten Ansatz im Kostenmodell kann eine differenzierte Kostenbetrachtung nach den einzelnen Wertschöpfungsstufen erfolgen.

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