Kon­sis­tenz­ge­bot

Eine konsistente Entgeltregulierung ist für die Realisierung der Ziele des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von großer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur hat nach § 27 Abs. 2 TKG darauf zu achten, dass Entgeltregulierungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmt sind (Konsistenzgebot). Sie nimmt insbesondere eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung ihrer Entgeltmaßnahmen vor und prüft, ob diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen nach § 2 Abs. 2 TKG stehen.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesnetzagentur in den vergangenen Jahren eingehend mit wesentlichen Aspekten einer konsistenten Entgeltregulierung befasst und hierzu drei Ausarbeitungen vorgelegt:

Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung

Endfassung und Auswertung der Stellungnahmen
veröffentlicht am 4. November 2009 bzw. im Amtsblatt 21/2009, Mitteilung 548

Die Bundesnetzagentur legt besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung der Grundsätze einer konsistenten Entgeltregulierung. Mit dem in § 27 Abs. 2 TKG verankerten Konsistenzgebot wird die Zielsetzung verfolgt, Entgeltregulierungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aufeinander abzustimmen. Dies betrifft zum einen das Verhältnis von Vorleistungs- und Endkundenentgelten, wozu die Bundesnetzagentur bereits im November 2007 Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren i.S.v. § 28 Abs. 2 Nr. 2 TKG veröffentlicht hat, die zuvor mit den Marktteilnehmern konsultiert wurden. Zum anderen bezieht sich das Konsistenzgebot auf das Verhältnis unterschiedlicher Vorleistungsentgelte zueinander.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung i.S.d. § 27 Abs. 2 TKG erarbeitet, die seit 4. November 2009 (Amtsblatt 21/2009, Mitteilung 548) in ihrer Endfassung vorliegen.

Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung (pdf / 233 KB)

Vorausgegangen war die Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs am 13. Mai 2009. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung sind 8 Stellungnahmen eingegangen.

Diese Stellungnahmen sind in nachfolgender Auswertung thematisch gegliedert zusammengefasst und bewertet worden.

Auswertung der Stellungnahmen (pdf / 143 KB)

Auf dieser Grundlage sind verschiedene Passagen des Konsultationsdokumentes identifiziert worden, die von den Kommentierenden als diskussionswürdig angesehen wurden. Mit Blick auf diese Textpassagen sind in der Endfassung erläuternde Ausführungen ergänzt worden, um auf diese Weise Präzisierungen vorzunehmen und aufgetretene Missverständnisse auszuräumen.

Die Hinweise zum Konsistenzgebot sind auch im Zusammenhang mit dem von der Bundesnetzagentur vorgelegten Konsultationsentwurf zu den Eckpunkten über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur zu sehen.

Historie
Konsultationsentwurf mit den veröffentlichten Stellungnahmen

Die Bundesnetzagentur ist an einem engen Dialog mit dem Markt interessiert. Dementsprechend liegt der Endfassung der Hinweisen zur konsistenten Entgeltregulierung (i.S.d. § 27 Abs. 2 TKG) liegt ein Konsultationsprozess zugrunde, der mit der Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs am 13. Mai 2009 bzw. im Amtsblatt 9, Mitteilung 292, vom 20. Mai 2009 begann.

Entwurf der Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung (pdf / 211 KB)

Alle interessierten Kreise waren eingeladen, die Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung zu kommentieren. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am 01.07.2009. Es sind acht Stellungnahmen eingegangen, die nachfolgend abrufbar sind.

Deutsche Telekom AG (pdf / 232 KB)

01051 Telecom GmbH (pdf / 189 KB)

Callax Telecom Holding GmbH (pdf / 192 KB)

MEGA Satellitenfernsehen GmbH (pdf / 191 KB)

Communication Services TELE2 GmbH (pdf / 542 KB)

Telefónica o2 Germany GmbH&Co. OHG (pdf / 1 MB)

BUGLAS - Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (pdf / 32 KB)

Vodafone D2 GmbH - Arcor AG & Co. KG (pdf / 71 KB)

Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren

Endfassung und Auswertung der Stellungnahmen
veröffentlicht am 14. November 2007 bzw. im Amtsblatt 22/2007, Mitteilung 940

Die Bundesnetzagentur hat in Anbetracht einer zunehmenden Bedeutung von Pauschalentgelten und Bündelangeboten eine Konkretisierung der Prüfmaßstäbe des § 28 TKG als erforderlich erachtet. In diesem Zusammenhang sind im August 2005 bereits Hinweise zur sachlich ungerechtfertigten Bündelung veröffentlicht worden.

Anknüpfend hieran hatte die Bundesnetzagentur am 20. Dezember 2006 als Mitteilung 441 im Amtsblatt 24/2006 eine Ausarbeitung zu Preis-Kosten-Scheren i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 2 TKG zur Diskussion gestellt, deren Ziel es war, einen Beitrag zur Herstellung eines gemeinsamen Verständnisses der zugrunde liegenden Problematik zu leisten sowie Leitlinien für die Anwendung von Preis-Kosten-Scheren-Tests darzulegen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend ausgewertet.

Auswertung der Stellungnahmen (pdf / 164 KB)

Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sind verschiedene Abschnitte des Grundsatzpapiers identifiziert worden, die von den Kommentierenden als diskussionswürdig angesehen wurden. Mit Blick auf diese Textpassagen sind erläuternde Ausführungen ergänzt worden, um auf diese Weise Präzisierungen vorzunehmen und aufgetretene Missverständnisse auszuräumen.

Die in diesem Sinne überarbeitete Fassung (Endfassung) vom 14. November 2007 (Amtsblatt 22, Mitteilung 940) ist nachfolgend verfügbar:

Hinweise PKS Endfassung (pdf / 209 KB)

Historie
Konsultationsentwurf mit den veröffentlichten Stellungnahmen

Die Bundesnetzagentur hatte u.a. im Rahmen ihres Vorhabenplans 2006 darauf hingewiesen, dass insbesondere die zunehmende Bedeutung von Pauschalentgelten und Bündelangeboten eine weitere Konkretisierung der Prüfmaßstäbe des § 28 TKG erforderlich mache. In diesem Zusammenhang wurden im August 2005 bereits Hinweise zur sachlich ungerechtfertigten Bündelung veröffentlicht.

Auf der Grundlage der damaligen praktischen Erfahrungen ist 2006 eine Ausarbeitung zu Preis-Kosten-Scheren i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 2 TKG erstellt worden, deren Ziel es ist, einen Beitrag zur Herstellung eines gemeinsamen Verständnisses der zugrunde liegenden Problematik zu leisten sowie Leitlinien für die Anwendung von Preis-Kosten-Scheren-Tests darzulegen.

Hierzu wird zunächst ein kurzer Überblick über Charakteristika und Wettbewerbswirkungen von Preis-Kosten-Scheren gegeben. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Prüfansätze zur Bestimmung der Kosten eines effizienten Wettbewerbsunternehmens diskutiert, wobei die grundsätzliche Auseinandersetzung mit verschiedenen Konzepten im Fokus steht. Schließlich wird auch die Frage nach einem geeigneten Anknüpfungspunkt für Preis-Kosten-Scheren-Tests auf der Produkt- bzw. Tarifebene erörtert. Dabei spiegeln die Darstellungen den in 2006 gegenwärtigen Diskussionsstand wider und waren insoweit entwicklungsoffen gehalten.

Sofern im Hinblick auf die nachfolgenden Ausführungen ein Kommentierungsbedarf gesehen wurde, wurde gebeten, insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

  1. Welche Geschäftsmodelle sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Prüfung der (flächendeckenden) Nachbildbarkeit von Angeboten des marktbeherrschenden Unternehmens durch effiziente Wettbewerber in Bezug auf verschiedene Tarifmaßnahmen konkret berücksichtigungsfähig? Wie lässt sich eine hinreichende Operationalisierbarkeit der Maßgabe flächendeckender Nachbildbarkeit gewährleisten? Welche Rolle spielt hierbei die Frage, ob ein Geschäftsmodell auf angeordneten oder freiwillig angebotenen Vorleistungsprodukten basiert? Auf welche Weise können dynamische Marktentwicklungen im Zeitablauf bei der Prüfung der Nachbildbarkeit durch effiziente Wettbewerber angemessen Berücksichtigung finden?

  2. Inwieweit können sich wettbewerberspezifische Kosten in der Kalkulation von Preis-Kosten-Scheren niederschlagen, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die (langfristigen) Kosten des effizienten Wettbewerbers in der Summe nicht höher liegen können als die des marktbeherrschenden Unternehmens?

  3. Inwieweit und unter welchen Bedingungen können aus Tarifvergleichen mit Wettbewerberangeboten auf dem gleichen Markt Schlussfolgerungen hinsichtlich der Missbräuchlichkeit von Tarifmaßnahmen eines marktbeherrschenden Unternehmens bzw. des Vorliegens von Preis-Kosten-Scheren gezogen werden? Welche Bedeutung kommt – nationalen und internationalen Tarifvergleichen im Falle mangelhafter oder nicht vorhandener Kostenunterlagen des effizienten Wettbewerbers zu?

  4. Wie kann mit Blick auf Bündelprodukte, die sich aus regulierten und unregulierten Bestandteilen zusammensetzen, der Problematik begegnet werden, dass der Bundesnetzagentur im Regelfall für einen Teil der Leistungen a priori keine ausreichende Informationsbasis für etwaige Kostenbetrachtungen zur Verfügung steht? Inwieweit kann einem solchen Defizit gegebenenfalls durch die Verwendung von Sicherheitsmargen Rechnung getragen werden?


  5. Anhand welcher Kriterien ist – insbesondere mit Blick auf marktübergreifende Bündelangebote der jeweils sachgerechte Anknüpfungspunkt für die Durchführung von Preis-Kosten-Scheren-Tests zu bestimmen?

Entsprechende Stellungnahmen konnten bis zum 14. Februar 2007 der Bundesnetzagentur vorgelegt werden.

Entwurf der Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren (pdf / 188 KB)

Alle interessierten Kreise waren eingeladen, die Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren zu kommentieren. Es sind dreizehn Stellungnahmen eingegangen, die nachfolgend abrufbar sind.

Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (zip / 3 MB)

Hinweise zu sachlich ungerechtfertigter Bündelung

Veröffentlichung am 10. August 2005
i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 3 TKG

Aufgrund der im Markt zu beobachtenden Entwicklung zu komplexeren Entgeltstrukturen ergeben sich grundsätzliche Fragen der Entgeltregulierung. In diesem Zusammenhang ist insbesondere eine Konkretisierung der Prüfmaßstäbe des § 28 TKG zu nennen. Diese umfassen u.a. die Nachbildbarkeit von Bündelangeboten eines marktbeherrschenden Unternehmens durch effiziente Wettbewerber. Einige der hiermit verbundenen zentralen Fragestellungen sind bereits auf dem am 29. November 2004 zum Thema "Konsistenzgebot und Entgeltregulierung" durchgeführten Workshop mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert worden. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind am 13. Juni 2005 als Beilage zur Zeitschrift "MultiMedia und Recht" (Ausgabe 6/2005) veröffentlicht worden.

Wesentliches Ziel der nachfolgenden Hinweise zu Fragen der "sachlich ungerechtfertigten Bündelung" i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 3 TKG ist es, einen Beitrag zur Herstellung eines gemeinsamen Verständnisses über den Kern der Bündelproblematik zu leisten. Hierbei kommt insbesondere der Frage, unter welchen Bedingungen (strukturell) die Nachbildbarkeit von Bündelangeboten des marktbeherrschenden Netzbetreibers gewährleistet ist, sowie dem in § 28 Abs. 2 Nr. 3 TKG verwandten Begriff des "effizienten Wettbewerbers" zentrale Bedeutung zu. Die nachfolgenden Ausführungen zielen jedoch nicht auf eine abstrakte, allgemeingültige Definition dieses Begriffes. Vielmehr sollen mögliche Fragestellungen identifiziert werden, die bei der Prüfung im Einzelfall herangezogen werden können.

Hinweise zu sachlich ungerechtfertigter Bündelung (pdf / 216 KB)

(Hinweise veröffentlicht im Amtsblatt 15, Mitteilung 196, vom 10. August 2005)

Studie der WIK-Consult GmbH

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur eine Studie zum Zusammenhang von Geschäftsmodellen, Vorleistungsentgelten und konsistenter Entgeltregulierung vergeben:

Studie der WIK-Consult (pdf / 459 KB)

Thema: Geschäftsmodelle und konsistente Entgeltregulierung - Veröffentlichung am 2. April 2004

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