Konsistenzgebot
Eine konsistente Entgeltregulierung ist für die Realisierung der Ziele des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von großer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur hat nach § 27 Abs. 2 TKG darauf zu achten, dass Entgeltregulierungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmt sind (Konsistenzgebot). Sie nimmt insbesondere eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung ihrer Entgeltmaßnahmen vor und prüft, ob diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen nach § 2 Abs. 2 TKG stehen.
- Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung
- Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren
- Hinweise zu sachlich ungerechtfertigter Bündelung
- Studie der WIK-Consult GmbH
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesnetzagentur in den vergangenen Jahren eingehend mit wesentlichen Aspekten einer konsistenten Entgeltregulierung befasst und hierzu drei Ausarbeitungen vorgelegt:
Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung
Endfassung und Auswertung der Stellungnahmen
veröffentlicht am 4. November 2009 bzw. im Amtsblatt 21/2009, Mitteilung 548
Historie
Konsultationsentwurf mit den veröffentlichten Stellungnahmen
Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren
Endfassung und Auswertung der Stellungnahmen
veröffentlicht am 14. November 2007 bzw. im Amtsblatt 22/2007, Mitteilung 940
Historie
Konsultationsentwurf mit den veröffentlichten Stellungnahmen
Hinweise zu sachlich ungerechtfertigter Bündelung
Veröffentlichung am 10. August 2005
i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 3 TKG
Studie der WIK-Consult GmbH
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur eine Studie zum Zusammenhang von Geschäftsmodellen, Vorleistungsentgelten und konsistenter Entgeltregulierung vergeben:
Studie der WIK-Consult (pdf / 459 KB)
Thema: Geschäftsmodelle und konsistente Entgeltregulierung - Veröffentlichung am 2. April 2004