Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk
Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks sind seit dem 1. Juni 2013 allgemein zugeteilt. Die tatsächliche Nutzungserlaubnis ist jedoch von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig.
Die erforderlichen individuellen Nummernzuteilungen für See- bzw. Schiffsfunkstellen erfolgen nach § 108 Telekommunikationsgesetz in der Form der nach der VO Funk international anerkannten Urkunde (SHIP STATION LICENCE).
Zuteilungen von Rufzeichen, MMSI und ATIS-Nummern, die im Rahmen von Frequenzzuteilungen für See- und Schiffsfunkstellen vor dem 1. Juni 2013 erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig. Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Nummernzuteilungsurkunden ist nicht vorgesehen. Die vor dem 1. Juni 2013 ausgestellten Urkunden werden nur durch eine SHIP STATION LICENCE ersetzt, wenn sachliche Gegebenheiten eine Änderung der Zuteilungsurkunde erforderlich machen.
Für ortsfeste Funkstellen des See- und Binnenschifffahrtsfunks sind auch weiterhin individuelle Frequenzzuteilungen erforderlich. Anträge erhalten Sie auf Anfrage per Email an seefunk@bnetza.de.
Für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Zuteilung und Nutzung von Nummern und Frequenzen des See- und Binnenschifffahrtsfunks ist die Außenstelle der Bundesnetzagentur in Hamburg zuständig. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte aus der Kontaktbox.
Anträge auf Zuteilung von Nummern / SHIP STATION LICENCE
Ansprechpartner
Gebühren und Beiträge
Aktuelle Informationen zu Funkanlagen des See- und Binnenschifffahrtsfunks
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks
Regelungen zur Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk
Internationale Informationen über Seefunkstellen
Links zum Thema See- und Binnenschifffahrt
Häufige Fragen - FAQs
Rückgabe der Nummer bei Schiffsverkauf
Ich möchte meine Funkstelle abmelden, was muss ich tun?
Kann ich meine Funkstelle auch per E-Mail abmelden?
Ich habe mein Schiff mit Funkausrüstung verkauft. Kann der Käufer die Nummern übernehmen?
Kann ich meine Nummern nach dem Verkauf meines Schiffes auf einem neuen Schiff weiterführen?
Kauf eines Schiffes mit einer Funkstelle
Wie erhalte ich Nummern (Rufzeichen, MMSI, ATIS je nach Funkausrüstung) für meine neue Funkanlage?
Der bisherige Eigentümer hat die Nummern bereits an die Bundesnetzagentur zurückgegeben. Gibt es eine Möglichkeit, diese dennoch wieder zu erhalten?
Auf dem gekauften Schiff befindet sich eine programmierte Sprechfunkanlage bzw. AIS Transponder, EPIRB. Wie erhalte ich hierfür Nummern?
Wann muss ein Sportschiff ins Schiffsregister eingetragen werden?
Änderung einer vorhandenen Zuteilung
Mein Schiffsname, meine Funkausrüstung bzw. meine Anschrift hat sich geändert. Muss ich Ihnen dies mitteilen und wenn ja, wie mache ich das?
Kosten (Gebühren und Beiträge)
Was kostet eine Nummernzuteilung?
Gibt es auch laufende Kosten?
Wie erfolgt die Bezahlung der Gebühren?
Kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
Allgemeine Fragen
Warum muss ich mein Funkgerät anmelden?
Welche Funkausrüstung muss ich anmelden?
Darf ich ein Handsprechfunkgerät als alleiniges Gerät an Bord betreiben?
Ich möchte eine PLB anmelden. Ist dies möglich?
Welche Funkanlagen dürfen in der Sportschifffahrt betrieben werden?
Kann ich ein Funkgerät für gecharterte Schiffe anmelden?
Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland, kann ich trotzdem eine Nummernzuteilung beantragen?
Was ist eine Kontaktperson?
Was ist öffentlicher Nachrichtenaustausch?
Muss ein Antrag im Original eingereicht werden?
Kontakt
Seefunk
Bundesnetzagentur, Außenstelle Hamburg,
Sachsenstr. 12 + 14, 20097 Hamburg
Telefon 040 / 23655 - 0
Telefax 040 / 23655 - 182
E-Mail: seefunk@bnetza.de