Sa­tel­li­ten­fun­knetz

Es gibt satellitengestützte Anwendungen, bei denen die Teilnehmerendgeräte unter der Kontrolle eines Satellitenfunknetzes stehen, d.h. der Endnutzer hat, ähnlich wie bei einem Mobilfunkendgerät (Handy), keinen Einfluss auf die frequenztechnischen Parameter (z.B. Frequenz, Sendeleistung) seines Gerätes. Die Frequenznutzung der Endgeräte wird damit maßgeblich durch den Netzbetreiber gesteuert und kontrolliert. In diesen Fällen wird eine Frequenzzuteilung an den Betreiber des Satellitenfunknetzes ausgesprochen, die auch sämtliche Endgeräte mit abdeckt.

Im Fall von Mobilfunk-Satellitensystemen (u.a. Satellite Personal Communications Systems, S-PCS-Systeme--Satellite Personal Communications Systems wie z.B. Globalstar, Iridium, Inmarsat, Thuraya) können daher die jeweiligen Endgeräte auf der Grundlage des zugeteilten Satellitenfunknetzes in der Bundesrepublik Deutschland ohne weitere Zuteilung im Einzelnen betrieben werden.

Frequenzzuteilung

Die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunkanlagen setzt gemäß § 91 Absatz 5 TKG voraus, dass

  • die Frequenzen im Frequenzplan für Satellitenfunk ausgewiesen sind,
  • die nationale Frequenzkoordinierung erfolgreich abgeschlossen werden kann,
  • das genutzte Satellitensystem für die beantragte Frequenznutzung international koordiniert wurde,
  • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Die Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk finden Sie hier: Verwaltungsvorschriften für die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunk (VV SatFu) (pdf / 89 KB)

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (Gebühren und Beiträge).

Die Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung sowie die Beantwortung weiterer Fragen erfolgt zentral im Referat 223.

Zugeteilte Satellitenfunknetze

Satellitenfunknetze / satellite networks (10/2024) (pdf / 5 MB)

Antrag und Ausfüllhinweise

Symbol: Voraussetzungen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren

Der Antrag für ein Satellitenfunknetz kann formlos gestellt werden. Für einen vollständigen Antrag, nachfolgend das Antragsformblatt:

Antrag Satellitenfunknetz (pdf / 58 KB)

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 223 (Satellitenfunk)
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Telefon: +49 6131 18 - 0

E-Mail: Satellitenfunk@BNetzA.de

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