Satellitenfunknetz
Es gibt satellitengestützte Anwendungen, bei denen die Teilnehmerendgeräte unter der Kontrolle eines Satellitenfunknetzes stehen, d.h. der Endnutzer hat, ähnlich wie bei einem Mobilfunkendgerät (Handy), keinen Einfluss auf die frequenztechnischen Parameter (z.B. Frequenz, Sendeleistung) seines Gerätes. Die Frequenznutzung der Endgeräte wird damit maßgeblich durch den Netzbetreiber gesteuert und kontrolliert. In diesen Fällen wird eine Frequenzzuteilung an den Betreiber des Satellitenfunknetzes ausgesprochen, die auch sämtliche Endgeräte mit abdeckt.
Im Fall von Mobilfunk-Satellitensystemen (u.a. Satellite Personal Communications Systems, S-PCS-Systeme--Satellite Personal Communications Systems wie z.B. Globalstar, Iridium, Inmarsat, Thuraya) können daher die jeweiligen Endgeräte auf der Grundlage des zugeteilten Satellitenfunknetzes in der Bundesrepublik Deutschland ohne weitere Zuteilung im Einzelnen betrieben werden.
Frequenzzuteilung
Die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunkanlagen setzt gemäß § 91 Absatz 5 TKG voraus, dass
- die Frequenzen im Frequenzplan für Satellitenfunk ausgewiesen sind,
- die nationale Frequenzkoordinierung erfolgreich abgeschlossen werden kann,
- das genutzte Satellitensystem für die beantragte Frequenznutzung international koordiniert wurde,
- eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (Gebühren und Beiträge).
Die Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung sowie die Beantwortung weiterer Fragen erfolgt zentral im Referat 223.
Zugeteilte Satellitenfunknetze
Satellitenfunknetze / satellite networks (10/2024) (pdf / 5 MB)
Antrag und Ausfüllhinweise
Der Antrag für ein Satellitenfunknetz kann formlos gestellt werden. Für einen vollständigen Antrag, nachfolgend das Antragsformblatt:
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 223 (Satellitenfunk)
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Telefon: +49 6131 18 - 0
E-Mail: Satellitenfunk@BNetzA.de