Sa­tel­li­te News Ga­the­ring (SNG)

Wörtliche übersetzt ist SNG (Satellite News Gathering) das „Sammeln von Nachrichten über Satelliten“. SNG dient der Berichterstattung von z.B. einem Fahrzeug vor Ort, über einen Satelliten, zu einem entfernteren Ort. Es besteht die Möglichkeit einer direkten live Übertragung oder einer indirekten Übersendung des Bildmaterials, nach der Bearbeitung vor Ort mit Hilfe eines Schnittplatzes im Fahrzeug, über Satellit zum Funkhaus. Das Fahrzeug mit der entsprechenden Produktions- und Sendetechnik selbst wird auch als SNG bezeichnet.

SNG-Frequenzzuteilungen

Zuteilungen erfolgen für eine kurzzeitige Übertragung von Bild- und/oder Tonsignalen zum Zwecke der Rundfunkverteilung und können für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahre zugeteilt werden. Die Frequenznutzung durch SNG bedarf einer Einzelzuteilung durch die Bundesnetzagentur. 

Die Zuteilung von Frequenzen für SNG setzt voraus, dass

  • die Frequenzen im Frequenzplan für Satellitenfunk ausgewiesen sind,
  • das genutzte Satellitensystem für die beantragte Frequenznutzung international koordiniert wurde,
  • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Die Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk finden Sie hier: Verwaltungsvorschriften für die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunk (VV SatFu) (pdf / 89 KB)

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (Gebühren und Beiträge). 

Die Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung sowie die Beantwortung weiterer Fragen erfolgt zentral im Referat 223.

Antrag und Ausfüllhinweise

Symbol: Voraussetzungen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren

Der Antrag für ein SNG kann formlos gestellt werden. Für einen vollständigen Antrag, nachfolgend das Antragsformblatt:

Antrag SNG (pdf / 100 KB)

Kurzzeitzuteilungen - Sonderfall

Für kurzzeitige Frequenznutzungen im Rahmen von Sportveranstaltungen z.B. Autorennen, Konzerten oder Messen - erfolgen die Zuteilungen in einem vereinfachten Verfahren als Kurzzeitzuteilungen für eine maximale Dauer von 30 Tagen.

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Synonyme
„Satellitenreportagefunk“, „Satellitennachrichtenerfassung“ oder „Satellitenberichterstattung“.

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 223 (Satellitenfunk)
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Telefon: +49 6131 18 - 0

E-Mail: satellitenfunk@bnetza.de

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