Satellite News Gathering (SNG)
Wörtliche übersetzt ist SNG (Satellite News Gathering) das „Sammeln von Nachrichten über Satelliten“. SNG dient der Berichterstattung z.B. über einen Satelliten von einem Fahrzeug vor Ort zu einem entfernteren Ort.
Es besteht die Möglichkeit
- einer direkten Live-Übertragung oder
- einer indirekten Übersendung des Bildmaterials (nach der Bearbeitung an einem Schnittplatz im Fahrzeug)
über Satellit zum Funkhaus.
Das Fahrzeug mit der entsprechenden Produktions- und Sendetechnik wird auch als SNG bezeichnet.
SNG-Frequenzzuteilungen
Zuteilungen erfolgen für eine kurzzeitige Übertragung von Bild- und/oder Tonsignalen zum Zwecke der Rundfunkverteilung und können für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahre zugeteilt werden. Die Frequenznutzung durch SNG bedarf einer Einzelzuteilung durch die Bundesnetzagentur.
Die Zuteilung von Frequenzen für SNG setzt voraus, dass
- die Frequenzen im Frequenzplan für Satellitenfunk ausgewiesen sind,
- das genutzte Satellitensystem für die beantragte Frequenznutzung international koordiniert wurde,
- eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (Gebühren und Beiträge).
Für die Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung und die Beantwortung von Fragen ist das Referat 223 zuständig.
Antrag und Ausfüllhinweise
Der Antrag für ein SNG kann formlos gestellt werden. Für einen vollständigen Antrag, nachfolgend das Antragsformblatt:
SNG Application (pdf / 151 KB)
Kurzzeitzuteilungen - Sonderfall
Für kurzzeitige Frequenznutzungen im Rahmen von Sportveranstaltungen z.B. Autorennen, Konzerten oder Messen - erfolgen die Zuteilungen in einem vereinfachten Verfahren als Kurzzeitzuteilungen für eine maximale Dauer von 30 Tagen.
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„Satellitenreportagefunk“, „Satellitennachrichtenerfassung“ oder „Satellitenberichterstattung“.