Sa­tel­li­ten­sys­te­me (Or­bit­sys­te­me)

Gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bedarf jede Ausübung deutscher Orbit- und Frequenznutzungsrechte der Übertragung durch die Bundesnetzagentur. Dies setzt die Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung des Satellitensystems beim Funkbüro der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) voraus. Dabei werden allerdings die Nutzungsrechte nicht abgetreten, sondern dem Rechteinhaber lediglich zur Ausübung überlassen.

Anmeldung von Satellitensystemen (Orbitsysteme)

Das für Satellitenfunkdienste nutzbare Frequenzspektrum wird jeweils auf den Weltfunkkonferenzen der ITU (WRC) festgelegt. Diese Festlegungen sind wiederum Grundlage für die nationale Frequenzverordnung und den nationalen Frequenzplan.

Das Verfahren der internationalen Anmeldung von Satellitensystemen kann ausschließlich über eine Mitgliedsfernmeldeverwaltung der ITU eingeleitet werden. In Deutschland führt die Bundesnetzagentur auf Antrag die Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung bei der ITU durch.

Dadurch entstehen nationale Gebühren, die vom Antragsteller zu entrichten sind.
Daneben hat der Inhaber einer Übertragung der Orbit- Frequenznutzungsrechte jährliche Beiträge zu entrichten.
Gemäß der ITU Council-Decision 482 ("Cost Recovery for Satellite Network Filings") für die Prozeduren zur internationalen Anmeldung von Satellitensystemen erhebt die ITU ebenfalls Gebühren.

Hier werden das Prozedere und die Formalitäten einer Anmeldung beschrieben, die ein Betreiber beachten muss, wenn er geostationäre oder umlaufende Satelliten anmelden will. Dieser Anmeldeprozess ist dialogisch mehrstufig und sehr komplex. Er erfordert die Kenntnis der relevanten nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen und der daraus abgeleiteten Vorschriften für Anmeldung und Betrieb von Satelliten.

In der Verwaltungsvorschrift finden Sie die näheren Bestimmungen zur Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung von Satellitensystemen sowie die konkretisierenden Regelungen zur Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte.
Die Verwaltungsvorschrift finden Sie hier. VV SatSys (pdf / 517 KB)

Die Anträge auf Anmeldung eines Satellitensystems bei der ITU sind an

Bundesnetzagentur
Canisiusstr. 21
55122 Mainz

oder per E-Mail an satsystems@bnetza.de zu senden.

Geostationäre Satellitensysteme

Geostationäre Satellitenfunksysteme / GSO systems (03/2023) (pdf / 91 KB)

Umlaufende Satellitensysteme

Umlaufende Satellitenfunksysteme / non-geo systems (03/2023) (pdf / 104 KB)

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