GNSS-Re­pea­ter

Informationen zum Globalen Navigationssatellitensystem (kurz: GNSS)

Jede in Deutschland genutzte Frequenz bedarf gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) einer Frequenzzuteilung. Diese erfolgt - soweit keine Allgemeinzuteilung besteht - durch Einzelzuteilung durch die Bundesnetzagentur.

Die Satellitensignale der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) in den Frequenzbereichen 1164 - 1215 MHz, 1215 - 1300 MHz und 1559 - 1610 MHz, wie z. B. NAVSTAR-GPS, GALILEO, GLONASS, sind mitunter örtlich nicht verfügbar, weil sie insbesondere in Gebäuden wie z.B. Fahrzeuggaragen, Flugzeughangars, Verkaufsräumen, Laborräumen oder Werkstätten abgeschirmt sind. In solchen Fällen besteht oft die Notwendigkeit, einen Teil der unversorgten Zone mit Hilfe von GNSS-Repeatern "auszuleuchten".

Ein GNSS-Repeater empfängt hierbei die Signale an einem gut versorgten Ort, leitet sie per Kabelverbindung ins Gebäudeinnere und sendet sie in der Nähe der abgeschatteten GNSS-Empfänger wieder aus. Eine echte Positionsbestimmung ist damit zwar nicht möglich, die Empfänger können mit den wieder ausgesendeten Signalen jedoch getestet oder auch vorgeführt werden.

Eine Zuteilung kann nur für folgende Nutzergruppen erfolgen:

  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
  • zivile und militärische Luftfahrtindustrie sowie entsprechende Wartungs- und Reparaturbetriebe,
  • Hersteller von GNSS-Empfängern bzw. Chipsätzen,
  • Hersteller, die GNSS-Empfänger als integralen Bestandteil in ihr Endprodukt einbauen (z. B. Autohersteller),
  • Vertreiber von GNSS-Empfängern (Tests und Vorführungen von GNSS-Geräten innerhalb von Gebäuden)

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Der mobile Betrieb ist in allen Fällen verboten

Auf Grund des hohen Störpotenzials beim Einsatz von GNSS-Repeatern auf Flugplätzen sowie in der Nähe der Anflugsektoren wird beim Zuteilungsverfahren unterschieden zwischen

Symbol: Was ist ein Schlichtungsverfahren?

 

  • GNSS-Repeatern innerhalb festgelegter Schutzzonen
  • GNSS-Repeatern außerhalb festgelegter Schutzzonen

Innerhalb der festgelegten Schutzzone wird vor Inbetriebnahme eine Abnahmemessung durchgeführt. Außerhalb der festgelegten-Schutzzonen sind auf Grund des geringeren Störpotenzials keine Abnahmemessungen vorgesehen. Es können jedoch regelmäßige Überprüfungen vorgenommen werden. Weitere Informationen zu den Schutzzonen sind der Verwaltungsvorschrift zu entnehmen.

Die Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk finden Sie hier. VV GNSSRp (pdf / 109 KB)

Wir empfehlen allen Betreibern sich durch den Errichter die Einhaltung der Verwaltungs-vorschrift (ausgestrahlte Leistung usw.) bestätigen zu lassen.

Antrag und Ausfüllhinweise

Symbol: Voraussetzungen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren

Einen Antrag auf Zuteilung eines GNSS-Repeaters kann unter Verwendung des folgenden Formblatts eingereicht werden:
Antrag auf Zuteilung von Frequenzen für GNSS-Repeater (pdf / 130 KB)

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 223 (Satellitenfunk)
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Telefon: +49 6131 18 - 0

E-Mail: satellitenfunk@bnetza.de

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