Erd­funk­stel­len

Informationen zum Betrieb von Erdfunkstellen

Um die Sprach- und/oder Datenkommunikation über die Telekommunikationssatelliten mittels der Satellitensendefunkanlagen konkret ausüben zu können, bedarf es einer Frequenzzuteilung zur Nutzung der Frequenzen. Die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunkanlagen setzt gemäß § 91 Absatz 5 TKG voraus, dass

  • die Frequenzen im Frequenzplan für Satellitenfunk ausgewiesen sind,
  • die nationale und ggf. erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Erdfunkstelle erfolgreich abgeschlossen werden kann,
  • das genutzte Satellitensystem für die beantragte Frequenznutzung international koordiniert wurde,
  • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Die Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk finden Sie hier: Verwaltungsvorschriften für die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunk (VV SatFu) (pdf / 89 KB)

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (Gebühren und Beiträge).
Die für die Übertragung erforderlichen Kapazitäten sind bei den Betreibern der Satelliten zu buchen. Bei welchem Satellitenbetreiber die Kapazitäten gebucht werden, steht jedem Frequenzzuteilungsinhaber frei. Reine Satellitenempfangsanlagen bedürfen keiner Frequenzzuteilung.

Die Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung sowie die Beantwortung weiterer Fragen erfolgt zentral im Referat 223.

Antrag und Ausfüllhinweise

Symbol: Voraussetzungen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren

Der Antrag für eine Satellitenerdfunkstelle kann formlos gestellt werden. Für einen vollständigen Antrag, nachfolgend das Antragsformblatt:

Antrag Satellitenfunk / Application satellite services (pdf / 199 KB)

Antragsinformationen für Erdfunkstellen im C-Band

Die Frequenzen im C-Band-Bereich 3400 – 3800 MHz waren in der Vergangenheit dem Festen Funkdienstes über Satelliten (Richtung Weltraum – Erde) zugewiesen und wurden zum Empfang für Erdfunkstellen genutzt.

3400 – 3600 MHz

Im Bereich 3400 MHz – 3600 MHz ist im Frequenzplan für den Festen Funkdienstes über Satelliten (Richtung Weltraum – Erde) keine Frequenznutzung mehr vorgesehen. In diesem Frequenzbereich werden keine neuen Koordinierungen vorgenommen.

3600 – 3800 MHz

Der Bereich 3600 - 3800 MHz steht nach Einführung von Anwendungen des Drahtlosen Netzzugangs für den Festen Funkdienst über Satelliten nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Bestehende und koordinierte Empfangsfunkanlagen werden geschützt. Neuplanungen sind im Einzelfall insbesondere für bestehende Standorte möglich.

Betreiber einer bestehenden Erdfunkstelle können einen Antrag auf Koordinierung des Empfangs im Frequenzbereich 3600 – 3800 MHz stellen. Der Antragsteller hat darzulegen, warum dieser Frequenzbereich erforderlich und keine höheren Frequenzbereiche wie z.B. in 3800 – 4200 MHz nutzbar sind. Sofern diese Darlegung schlüssig ist und keine Nutzung durch einen Zuteilungsinhaber des Drahtlosen Netzzugangs besteht, wird die Koordinierung vorgenommen.

 

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Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 223 (Satellitenfunk)
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Telefon: +49 6131 18 - 0

E-Mail: satellitenfunk@bnetza.de

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