Kurzzeitzuteilungen
Jede in Deutschland genutzte Frequenz bedarf gemäß des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einer Frequenzzuteilung. Diese erfolgt - soweit keine Allgemeinzuteilung besteht - durch Einzelzuteilung durch die Bundesnetzagentur.
Für kurzzeitige Frequenznutzungen - z. B. im Rahmen von Autorennen, Sportveranstaltungen, Konzerten und Messen - erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren als Kurzzeitzuteilung für eine maximale Dauer von 30 Tagen.
Die Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen ist grundsätzlich veranstaltungs- und standortbezogen. Genaueres kann in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitnutzung (VVKuNz) nachgelesen werden.
Besondere Information
Informationen dazu finden Sie weiter unten im Reiter "Wie ist ein Antrag zu stellen?"
Besondere Veranstaltungen
UEFA Champions League Finale 2025: München 31.05.2025
Motorsport
weiterführende Informationen zur Beantragung von Frequenzen für den Motorsport finden Sie auf der Extraseite zum Motorsport
Fragen zu Kurzzeitzuteilungen
Sind Abweichungen vom Frequenznutzungsplan möglich?
Was ist bei Allgemeinzuteilungen zu beachten?
Wo ist ein Antrag zu stellen?
Wie ist ein Antrag zu stellen?
Gebühren
Weitere Fragen?
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 223
Kurzzeitzuteilungen
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
E-Mail: ShortTerm@BNetzA.de