UE­FA EU­RO 2024™

14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024

Logo der EURO2024

Deutschland ist 2024 Austragungsort für die UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024™)

Die Spiele finden im Juni und Juli 2024 in zehn Stadien statt. An der Messe Leipzig befindet sich das IBC (International Broadcast Centre) und in den Städten mit einem EURO2024-Stadion („Host-Cities“) wird es spezielle Fan-Veranstaltungen geben. Für geplante kurzzeitige Frequenznutzungen erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren: Kurzzeitzuteilungen.

Für jedes der zehn Stadien und das International Broadcast Centre (IBC) in Leipzig gibt es ein Team, das für die Bereitstellung von Frequenzen und die Überwachung der störungsfeien Frequenznutzung zuständig ist.

An den zehn Stadien wird zu den Spielen (MD-2 bis MD) ein Büro der Bundesnetzagentur besetzt sein. Wenn Sie Fragen rund um Ihre Frequenznutzung haben, kontaktieren Sie uns auch gerne vor Ort.

Im International Broadcast Centre (IBC) an der Messe Leipzig wird ebenfalls ein Büro täglich vom 9. Juni bis zum 14. Juli 2024 besetzt sein.

Frequenzanträge für Kurzzeitzuteilungen im Rahmen der UEFA EURO 2024™ sind unter Verwendung des offiziellen Formblatts per E-Mail an folgende Adresse zu senden:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 223
"UEFA EURO 2024™"
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
GERMANY
E-Mail: EURO2024@BNetzA.de

Anträge auf Frequenznutzung für die Spiele an den Stadien

(Akkreditierung durch die UEFA erforderlich)

Die Spiele der EURO2024 werden in diesen Stadien ausgetragen:
StadionKürzel
Olympiastadion BerlinBER
Cologne StadiumCOL
BVB Stadion DortmundDOR
Düsseldorf ArenaDUS
Frankfurt ArenaFRA
Arena AufSchalke (Gelsenkirchen)GEL
Volksparkstadion HamburgHAM
Leipzig StadionLEI
Munich Football ArenaMUN
Stuttgart ArenaSTU

Anträge auf Frequenznutzung

Zu den Spielen (MD-2 bis MD) an den Stadien

Frequenzanträge für die zehn Stadien und die direkte Umgebung (Radius 1 km) können mit folgendem Antragsformblatt eingereicht werden:

Formblatt für ein Stadion
AnTrag-KuNz-EURO2024 (xls / 308 KB)

Bitte beachten Sie:
Im Antrag sind genaue Angaben zu machen, an welchen Spielen die Frequenzen genutzt werden sollen.
Für jedes Stadion ist ein separater Antrag zu stellen

Anträge sind nicht vor dem 1. Februar 2024, jedoch bis spätestens 1. Mai 2024 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht zugesichert werden.

Antragsteller, die nicht nur zu den Spielen an einem Stadion Frequenzen nutzen möchten, verwenden bitte das Formblatt für das IBC bzw. andere Orte.

Für das IBC in Leipzig und andere Orte (z.B. Teamhotel, Trainingsplätze, Fan-Feste, Studios am Brandenburger Tor)

(ohne Akkreditierung durch die UEFA mit Ausnahme des IBC)

Für das IBC (International Broadcast Centre) an der Messe Leipzig und alle anderen Orte im Zusammenhang mit der EURO2024 können Anträge auf Frequenznutzung mit folgendem Formblatt gestellt werden:

Formblatt Allgemein
AnTrag-KuNz-EURO-Allg (xls / 288 KB)

Anträge sind nicht vor dem 1. Februar 2024, jedoch bis spätestens 1. Mai 2024 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht zugesichert werden.

Anzeige von Frequenznutzungen an den Stadien, den Brandenburger-Tor-Studios und dem IBC in Leipzig

Um eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung während der Spiele an den zehn Stadien und dem IBC in Leipzig sicherzustellen, ist es erforderlich, dass auch alle geplanten Frequenznutzungen die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung (Siehe auch BNetzAGreenList_D_E) genutzt werden, bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen sind.

Dies gilt für beabsichtigte Nutzung von Frequenzen im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 im Umkreis von einem Kilometer um die zehn Stadien und das IBC Leipzig.

Bitte nutzen Sie folgende Formblätter und geben immer die gültige Zuteilungsnummer der Bundesnetzagentur an.

Formblatt für ein Stadion
Anzeige-KuNz-EURO2024 (xls / 246 KB)
Formblatt für die Brandenburger-Tor-Studios & das IBC
AnZeige-KuNz-EURO2024-Allg (xls / 306 KB)
Bitte beachten Sie:
In der Anzeige für ein Stadion sind genaue Angaben zu machen, an welchen Spielen die Frequenzen genutzt werden sollen.
Für jedes Stadion und das IBC Leipzig ist eine separate Frequenznutzungsanzeige zu stellen.

Frequenznutzungsanzeigen sind nicht vor dem 1. Februar 2024, jedoch bis spätestens 1. Mai 2024 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht zugesichert werden.

Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen

In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden. Diese können folgender Liste entnommen werden:
BNetzARedList_D_E

Weiterhin gibt es Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen. Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
BNetzAGreenList_D_E

Überprüfung der verwendeten Geräte

Am Austragungsort der Veranstaltung, dem Pressezentrum und im direkten Umfeld (ca. 1 km) der Spielstätte werden alle Geräte, die auf der Grundlage einer Allgemeinzuteilung, einer Einzelzuteilung bzw. einer Kurzzeitfrequenzzuteilung betrieben werden, einer Überprüfung durch die Bundesnetzagentur unterzogen und gegebenenfalls gekennzeichnet („Sticker“).

Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Pressezentrum, Broadcast Compound oder im Mediacenter.

Frequenzzuteilungsgebühren

Die Frequenzzuteilung - unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung - ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur –Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FrqZut) in der jeweils geltenden Fassung. Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der aktuellen Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur –Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FrqZut) werden zur Zeit für den vorübergehenden Betrieb (von bis zu 30 Tagen) einer Frequenz 30 Euro erhoben. Ergänzend sei an diese Stelle darauf hingewiesen, dass für Anträge die weniger als 15 Tage vor dem ersten Nutzungstag bei der Bundesnetzagentur eingehen (es zählt der Posteingangsstempel bzw. die Eingangszeit im E-Mail-Postfach) die Gebühren für die Kurzzeitfrequenzzuteilung gestaffelt höher berechnet werden. Näheres hierzu finden Sie in der Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur-Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FreqZut) und in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitfrequenzzuteilung (VVKuNz).

Daneben hat der Inhaber einer Frequenzzuteilung jährliche Beiträge zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung.
Derzeit werden für Kurzzeitnutzungen keine Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben.
Mit der unten bereitgestellten Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der bereitgestellten Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.
Berechnung Gebühren KuNz-NEU-211001.xlsx (xlsx / 32 KB)

Weitere Informationen zum Thema Kurzzeitfrequenznutzungen finden Sie hier: Kurzzeitzuteilungen.

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