NFL (The Carolina Panthers vs. New York Giants)
10. November 2024, München
- Spielort
- Anträge auf Frequenznutzung
- Anzeige von Frequenznutzungen
- Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
- Überprüfung der verwendeten Geräte
- Frequenzzuteilungsgebühren
Am 10. November 2024 wird in München ein Spiel der NFL (National Football League) ausgetragen.
Das Spiel der The Carolina Panthers vs. New York Giants findet in der Allianz Arena statt. Für geplante kurzzeitige Frequenznutzungen erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren: Kurzzeitzuteilungen.
Für den Spielort sorgt die Bundesnetzagentur für die Bereitstellung von Frequenzen und die Überwachung der störungsfeien Frequenznutzung.
Frequenzanträge für Kurzzeitzuteilungen im Rahmen des Events senden Sie bitte an:
Referat 223
"NFL"
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
GERMANY
Email: shortterm@bnetza.de
Spielort
(Akkreditierung durch die NFL erforderlich)
Allianz Arena München
Werner-Heisenberg-Allee
80939 München
Anträge auf Frequenznutzung
Frequenzanträge für den Spielort und die direkte Umgebung (Radius 1 km) können mit folgendem Antragsformblatt eingereicht werden:
Antrag Kurzzeitnutzung / Application form short-term usage (xls / 288 KB)
Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.
Anträge sind nicht vor dem 21. Oktober 2024 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht zugesichert werden.
Anzeige von Frequenznutzungen
Um eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung während des Events sicherzustellen, ist es erforderlich, dass auch alle geplanten Frequenznutzungen die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung (Siehe auch BNetzAGreenList_D_E) genutzt werden, bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen sind.
Dies gilt für beabsichtigte Nutzung von Frequenzen im Zeitraum vom 5. bis 11. November 2024 im Umkreis von 1km um den Spielort.
Bitte nutzen Sie folgende Formblätter und geben immer die gültige Zuteilungsnummer der Bundesnetzagentur an.
Formblatt für Spielorte:
Anzeige zur Frequenznutzung - Notification of Frequency usage (xls / 306 KB)
Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.
Frequenznutzungsanzeigen sind nicht vor dem 21. Oktober 2024 einzureichen.
Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden. Diese können folgender Liste entnommen werden:
BNetzARedList_D_E_221115 (pdf / 54 KB)
Weiterhin gibt es Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen. Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
BNetzAGreenList_D_E_221115 (pdf / 100 KB)
Überprüfung der verwendeten Geräte
Am Austragungsort der Veranstaltung, dem Pressezentrum und im direkten Umfeld (ca. 1 km) der Spielstätte werden alle Geräte, die auf der Grundlage einer Allgemeinzuteilung, einer Einzelzuteilung bzw. einer Kurzzeitfrequenzzuteilung betrieben werden, einer Überprüfung durch die Bundesnetzagentur unterzogen und gegebenenfalls gekennzeichnet („Sticker“).
Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Pressezentrum, Broadcast Compound oder im Mediacenter.
Frequenzzuteilungsgebühren
Daneben hat der Inhaber einer Frequenzzuteilung jährliche Beiträge zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung.
Derzeit werden für Kurzzeitnutzungen keine Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben.
Mit der unten bereitgestellten Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der bereitgestellten Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.
Berechnung Gebühren KuNz-NEU-211001.xlsx (xlsx / 32 KB)
Weitere Informationen zum Thema Kurzzeitfrequenznutzungen finden Sie hier: Kurzzeitzuteilungen.