NFL (The Ca­ro­li­na Pan­thers vs. New York Gi­ants)

10. November 2024, München

Am 10. November 2024 wird in München ein Spiel der NFL (National Football League) ausgetragen.

Das Spiel der The Carolina Panthers vs. New York Giants findet in der Allianz Arena statt. Für geplante kurzzeitige Frequenznutzungen erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren: Kurzzeitzuteilungen.

Für den Spielort sorgt die Bundesnetzagentur für die Bereitstellung von Frequenzen und die Überwachung der störungsfeien Frequenznutzung.

Frequenzanträge für Kurzzeitzuteilungen im Rahmen des Events senden Sie bitte an:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 223
"NFL"
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
GERMANY
Email: shortterm@bnetza.de

Spielort

(Akkreditierung durch die NFL erforderlich)

Allianz Arena München
Werner-Heisenberg-Allee
80939 München

Anträge auf Frequenznutzung

Frequenzanträge für den Spielort und die direkte Umgebung (Radius 1 km) können mit folgendem Antragsformblatt eingereicht werden:

Antrag Kurzzeitnutzung / Application form short-term usage (xls / 288 KB)

Bitte Beachten Sie:
Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.

Anträge sind nicht vor dem 21. Oktober 2024 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht zugesichert werden.

Anzeige von Frequenznutzungen

Um eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung während des Events sicherzustellen, ist es erforderlich, dass auch alle geplanten Frequenznutzungen die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung (Siehe auch BNetzAGreenList_D_E) genutzt werden, bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen sind.

Dies gilt für beabsichtigte Nutzung von Frequenzen im Zeitraum vom 5. bis 11. November 2024 im Umkreis von 1km um den Spielort.
Bitte nutzen Sie folgende Formblätter und geben immer die gültige Zuteilungsnummer der Bundesnetzagentur an.

Formblatt für Spielorte:

Anzeige zur Frequenznutzung - Notification of Frequency usage (xls / 306 KB)

Bitte Beachten Sie:
Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.

Frequenznutzungsanzeigen sind nicht vor dem 21. Oktober 2024 einzureichen.

Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen

In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden. Diese können folgender Liste entnommen werden:

BNetzARedList_D_E_221115 (pdf / 54 KB)

Weiterhin gibt es Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen. Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:

BNetzAGreenList_D_E_221115 (pdf / 100 KB)

Überprüfung der verwendeten Geräte

Am Austragungsort der Veranstaltung, dem Pressezentrum und im direkten Umfeld (ca. 1 km) der Spielstätte werden alle Geräte, die auf der Grundlage einer Allgemeinzuteilung, einer Einzelzuteilung bzw. einer Kurzzeitfrequenzzuteilung betrieben werden, einer Überprüfung durch die Bundesnetzagentur unterzogen und gegebenenfalls gekennzeichnet („Sticker“).

Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Pressezentrum, Broadcast Compound oder im Mediacenter.

Frequenzzuteilungsgebühren

Die Frequenzzuteilung - unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung - ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur –Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FrqZut) in der jeweils geltenden Fassung. Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der aktuellen Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur –Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FrqZut) werden zur Zeit für den vorübergehenden Betrieb (von bis zu 30 Tagen) einer Frequenz 30 Euro erhoben. Ergänzend sei an diese Stelle darauf hingewiesen, dass für Anträge die weniger als 15 Tage vor dem ersten Nutzungstag bei der Bundesnetzagentur eingehen (es zählt der Posteingangsstempel bzw. die Eingangszeit im E-Mail-Postfach) die Gebühren für die Kurzzeitfrequenzzuteilung gestaffelt höher berechnet werden. Näheres hierzu finden Sie in der Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur-Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FreqZut) und in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitfrequenzzuteilung (VVKuNz).

Daneben hat der Inhaber einer Frequenzzuteilung jährliche Beiträge zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung.
Derzeit werden für Kurzzeitnutzungen keine Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben.
Mit der unten bereitgestellten Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der bereitgestellten Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.
Berechnung Gebühren KuNz-NEU-211001.xlsx (xlsx / 32 KB)

Weitere Informationen zum Thema Kurzzeitfrequenznutzungen finden Sie hier: Kurzzeitzuteilungen.

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