Motorsport
Frequenzzuteilungen bei Motorsportveranstaltungen
Jede in Deutschland genutzte Frequenz benötigt eine (gem. TKG). Das betrifft auch Veranstaltungen auf den Motorsportrennstrecken oder andere Motorsportveranstaltungen. Die Frequenzzuteilung erfolgt - wenn keine Allgemeinzuteilung besteht - durch Einzelzuteilung durch die Bundesnetzagentur.
Die Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen ist grundsätzlich veranstaltungs- und standortbezogen. Alle Informationen finden Sie in den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen Kurzzeitnutzungen (pdf / 87 KB) .
Rennstrecke | Fläche [km2] |
---|---|
Hockenheimring | 1.100 |
Lausitzring | 5.493 |
Nürburgring | 3.916 (Grand Prix) 17.860 (Nordschleife) |
Norisring (Stadtkurs Nürnberg) | 0.500 |
Oschersleben | 1.000 |
Sachsenring | 0.500 |
Antragsstellung
Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte das aktuelle Antragsformular.
Folgende Informationen sind notwendig:
- Zuteilungsgebiet angeben
- Nutzungszeitraum
- einstellbarer Frequenzbereich der Geräte
Bitte beachten Sie
- Anträge sollten spätestens 15 Tage vor der Nutzung gestellt werden
- max. 30 Tage je Zuteilung möglich
- vorrangig sind Bandbreiten von 6,25 kHz und 12,5 kHz zu wählen; die Bereitstellung von Frequenzen mit 20 kHz Bandbreite ist nicht mehr vorgesehen
Es kann vorkommen, dass nicht alle Frequenzen an allen Standorten bereitgestellt werden können. Können Frequenzen nicht bereitgestellt werden, wird versucht, eine Alternative zu finden.
Die Bundesnetzagentur behält sich vor,
- Frequenzen für die Nutzung gemäß des einstellbaren Frequenzbandes vorzugeben und
- eine Zuteilung ausschließlich auf einen Standort - unabhängig von der Beantragung - auszustellen.
Kontakte bei der Bundesnetzagentur
Für Motorsport-Serien mit mehr als einem Rennen an unterschiedlichen Rennstrecken in Deutschland
Bundesnetzagentur
Referat 223 "Motorsport"
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
E-Mail: ShortTerm@bnetza.de
Für Motorsportveranstaltungen ausschließlich auf dem Nürburgring (z.B. 24h-Rennen, NLS, Blancpain, TruckGP, u.a.)
Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 4 "Motorsport"
Elly-Beinhorn-Straße 2
65760 Eschborn
E-Mail: kurzzeit.eschborn@bnetza.de
Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden.
Diese können folgender Liste entnommen werden:
Liste der Frequenzbereiche, in denen eine Frequenzzuteilung nicht möglich ist (pdf / 54 KB)
Es gibt Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen (s.o.). Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
Liste der Frequenzen/-bereiche für die Frequenznutzungen ohne eine weitere gesonderte Frequenzzuteilung möglich sind (pdf / 100 KB)
Überprüfung von verwendeten Geräten
Am Veranstaltungsort, dem Pressezentrum und im direkten Umfeld der Spielstätte (Radius ca. 1 km) werden alle Geräte, die auf Grundlage einer Allgemeinzuteilung, einer Einzelzuteilung bzw. einer Kurzzeitfrequenzzuteilung betrieben werden, durch die Bundesnetzagentur geprüft und gegebenenfalls gekennzeichnet („Sticker“).
Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Pressezentrum, Broadcast Compound oder im Mediacenter.
Gebühren
Die Frequenzzuteilung - unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung - ist gebührenpflichtig.
Höhe der Gebühren
Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der aktuellen Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen wird für den vorübergehenden Betrieb (von bis zu 30 Tagen) einer Frequenz eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben.
Wir weisen darauf hin, dass für Anträge, die weniger als 15 Tage vor dem ersten Nutzungstag bei der Bundesnetzagentur eingehen (es zählt der Posteingangsstempel bzw. die Eingangszeit im E-Mail-Postfach) oder bei größeren versorgten Flächen, die Gebühren für die Kurzzeitfrequenzzuteilung gestaffelt höher berechnet werden.
Näheres dazu finden Sie in der Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen und in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitfrequenzzuteilung (VVKuNz).
Mit der folgenden Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden. Berechnung Gebühren (xlsx / 32 KB)
Bitte beachten Sie, dass mit der Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.
Jährliche Beiträge
Inhaber einer Frequenzzuteilung müssen darüber hinaus jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV).