Motorsport
Frequenzzuteilungen im Rahmen von Motorsportveranstaltungen
- Zuständigkeiten
- Zuteilungsgebiete Deutsche Motorsportrennstrecken
- Beantragung
- Was ist zu beachten
- Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
- Überprüfung der verwendeten Geräte
- Gebühren
Jede in Deutschland genutzte Frequenz (auch auf den Motorsportrennstrecken oder bei Motorsportveranstaltungen) bedarf gemäß des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einer Frequenzzuteilung. Diese erfolgt - soweit keine Allgemeinzuteilung besteht - durch Einzelzuteilung durch die Bundesnetzagentur. Für Motosportveranstaltungen (kurzzeitige Frequenznutzung) erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren als Kurzzeitzuteilung für eine maximale Dauer von 30 zusammenhängenden Tagen.
Die Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen ist grundsätzlich veranstaltungs- und standortbezogen. Genaueres kann in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitnutzung VV KuNz (pdf / 87 KB) nachgelesen werden.
Zuständigkeiten
Motorsport-Serien
(mit mehr als einem Rennen an unterschiedlichen Rennstrecken in Deutschland)
Referat 223
"Motorsport"
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
GERMANY
Email: shortterm@bnetza.de
Motorsportveranstaltungen ausschließlich auf dem Nürburgring
(z. B. 24h-Rennen, NLS, Blancpain, TruckGP, u. a.)
Dienstleistungszentrum 4
"Motorsport"
Elly-Beinhorn-Straße 2
65760 Eschborn
GERMANY
Email: kurzzeit.eschborn@bnetza.de
Zuteilungsgebiete Deutsche Motorsportrennstrecken
Zuteilungsgebiete Deutsche Motorsportrennstrecken / Allocation areas German motor racing circuits (pdf / 124 KB)
Beantragung
Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte die aktuellen Antragsformblätter. Folgende Informationen sind notwendig:
- max. 30 Tage je Zuteilung möglich
- Zuteilungsgebiet angeben
- Nutzungszeitraum
- einstellbarer Frequenzbereich der Geräte
Was ist zu beachten
- Es kann vorkommen, dass nicht alle Frequenzen an allen Standorten bereitgestellt werden können
- Können Frequenzen nicht bereitgestellt werden, wird versucht eine Alternative zu finden
- Vorrangig sind Bandbreiten von 6,25 kHz und 12,5 kHz zu wählen
- die Bereitstellung von Frequenzen mit 20 kHz Bandbreite ist nicht mehr vorgesehen
- Die Bundesnetzagentur behält sich vor, Frequenzen für die Nutzung gemäß des einstellbaren Frequenzbandes vorzugeben
- weiterhin behält sich die Bundesnetzagentur vor, eine Zuteilung ausschließlich auf einen Standort, unabhängig von der Beantragung, auszustellen.
Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden. Diese können folgender Liste entnommen werden:
BNetzARedList_D_E_221115 (pdf / 54 KB)
Weiterhin gibt es Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen. Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
BNetzAGreenList_D_E_221115 (pdf / 100 KB)
Überprüfung der verwendeten Geräte
Am Austragungsort der Veranstaltung, dem Pressezentrum und im direkten Umfeld (ca. 1 km) zur Rennstrecke können alle Geräte, die auf der Grundlage einer Allgemeinzuteilung, einer Einzelzuteilung bzw. einer Kurzzeitfrequenzzuteilung betrieben werden, einer Überprüfung durch die Bundesnetzagentur unterzogen und gegebenenfalls gekennzeichnet („Sticker“) werden.
Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur.
Gebühren
Daneben hat der Inhaber einer Frequenzzuteilung jährliche Beiträge zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung.
Derzeit werden für Kurzzeitnutzungen keine Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben.
Mit der unten bereitgestellten Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der bereitgestellten Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.
Berechnung Gebühren KuNz-NEU-211001.xlsx (xlsx / 32 KB)