FISU World University Games - 16. bis 27. Juli 2025
Für geplante kurzzeitige Frequenznutzungen erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren.
Die Region Rhein-Ruhr und Berlin sind Austragungsort für die FISU World University Games 2025.
Veranstaltungsorte
(Akkreditierung erforderlich)
* Frequenznutzungen, die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden, sind mit einem gesonderten Formblatt anzuzeigen. | |
Veranstaltungsort / Venue | Adresse / Address |
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ASC Duisburg WPO | Kruppstraße 32A, 47055 Duisburg |
Ballsporthalle Köpenik VVO | Hämmerlingstraße 88, 12555 Berlin |
Dreieckswiese im Sportpark VBV | Kruppstraße 30, 47055 Duisburg |
ETUF Essen TEN | Freiherr-vom-Stein-Straße 204A, 45133 Essen |
Grugahalle BKB | Messeplatz 2, 45131 Essen |
Horst-Körber Sportzentrum VVO | Glockenturmstraße 3-5, 14053 Berlin |
Ischlandhalle BKB | Stadionstraße, 58097 Hagen |
Jahrhunderthalle BK3 | An d. Jahrhunderthalle 1, 44793 Bochum |
Kemnader See | Hevener Strasse 335, 44801 Bochum |
Landschaftspark Du-Nord CCE | Emscherstraße 71, 47137 Duisburg |
Lohrheidestadion ATH | Lohrheidestraße 82, 44866 Bochum |
Max-Schmeling-Halle VVO | Falkplatz 1, 10437 Berlin |
Messe Essen Hall 6 TKW | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Messe Essen Halle 1.0 TTE | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Messe Essen Halle 3 GAR | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Messe Essen Halle 4 GRY/JUD | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Messe Essen Halle 5 FEN | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Regattabahn Duisburg ROW | Kruppstraße 30A, 47057 Duisburg |
Schauinsland Reisen Arena OCE | Margaretenstraße 5-7, 47055 Duisburg |
Schwimm-& Sprunghalle i. Europasportpark SWM/DIV | Paul-Heyse-Straße 26, 10407 Berlin |
Sportforum Berlin VVO | Weißenseer Weg, 13053 Berlin |
Sportpark am Hallo (PR) ARC | Hallostr. 50, 45141 Essen |
Sportpark am Hallo BKB | Ernestinenstr. 57, 45141 Essen |
Walter-Schädlich-Halle BKB | Kampstraße 2a, 47166 Duisburg |
Westenergie Sporthalle BDM | An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Zeche Zollverein ARC | Bullmannaue 11, 45327 Essen |
Antragsstellung
- Anträge sind vor dem 20. Juni 2025 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht garantiert werden.
- Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.
Antrag auf Frequenznutzung - Veranstaltungsort und direkte Umgebung (Radius 1 Kilometer)
Antrag zur Frequenznutzung Veranstaltungsort (FISU) (xls / 288 KB)
per E-Mail an FISU25@bnetza.de zu senden.
Antrag auf Frequenznutzung an anderen Orten
Antrag zur Frequenznutzung - andere Orte (FISU) (xls / 289 KB)
Anzeige von Frequenznutzungen - Veranstaltungsort und direkte Umgebung (Radius 1 Kilometer)
Um eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung während der Veranstaltung sicherzustellen, müssen auch alle geplanten Frequenznutzungen, die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden, bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.
vgl. dazu: Liste der Frequenzen/-bereiche für die Frequenznutzungen ohne eine weitere gesonderte Frequenzzuteilung möglich sind (pdf / 100 KB)
Anzeige von Frequenznutzungen (FISU) (xls / 310 KB)
Dies gilt für beabsichtigte Nutzung von Frequenzen im Zeitraum vom 1. bis 27. Juli 2025 im Umkreis von 1 km um den jeweiligen Veranstaltungsort.
Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden.
Diese können folgender Liste entnommen werden:
Liste der Frequenzbereiche, in denen eine Frequenzzuteilung nicht möglich ist (pdf / 54 KB)
Es gibt Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen (s.o.). Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
Liste der Frequenzen/-bereiche für die Frequenznutzungen ohne eine weitere gesonderte Frequenzzuteilung möglich sind (pdf / 100 KB)
Überprüfung von verwendeten Geräten
Am Veranstaltungsort, dem Pressezentrum und im direkten Umfeld der Spielstätte (Radius ca. 1 km) werden alle Geräte, die auf Grundlage einer Allgemeinzuteilung, einer Einzelzuteilung bzw. einer Kurzzeitfrequenzzuteilung betrieben werden, durch die Bundesnetzagentur geprüft und gegebenenfalls gekennzeichnet („Sticker“).
Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Pressezentrum, Broadcast Compound oder im Mediacenter.
Gebühren
Die Frequenzzuteilung - unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung - ist gebührenpflichtig.
Höhe der Gebühren
Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der aktuellen Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen wird für den vorübergehenden Betrieb (von bis zu 30 Tagen) einer Frequenz eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben.
Wir weisen darauf hin, dass für Anträge, die weniger als 15 Tage vor dem ersten Nutzungstag bei der Bundesnetzagentur eingehen (es zählt der Posteingangsstempel bzw. die Eingangszeit im E-Mail-Postfach) oder bei größeren versorgten Flächen, die Gebühren für die Kurzzeitfrequenzzuteilung gestaffelt höher berechnet werden.
Näheres dazu finden Sie in der Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen und in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitfrequenzzuteilung (VVKuNz).
Mit der folgenden Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden. Berechnung Gebühren (xlsx / 32 KB)
Bitte beachten Sie, dass mit der Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.
Jährliche Beiträge
Inhaber einer Frequenzzuteilung müssen darüber hinaus jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV).