FISU World University Games - 16. bis 27. Juli 2025
Die Region Rhein-Ruhr und Berlin sind Austragungsort für die FISU World University Games 2025.
- Veranstaltungsorte
- Anträge auf Frequenznutzung
- Anzeige von Frequenznutzungen (Veranstaltungsorte)
- Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
- Überprüfung der verwendeten Geräte
- Gebühren
Für geplante kurzzeitige Frequenznutzungen erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren.
Weitere Information: Kurzzeitzuteilungen
Frequenzanträge für Kurzzeitzuteilungen sind unter Verwendung des offiziellen Formblatts per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 223 ("FISU 25")
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
GERMANY
E-Mail: FISU25@bnetza.de
Veranstaltungsorte
(Akkreditierung erforderlich)
* Frequenznutzungen, die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden, sind mit einem gesonderten Formblatt anzuzeigen. | |
Veranstaltungsort / Venue | Adresse / Address |
---|---|
ASC Duisburg WPO | Kruppstraße 32A, 47055 Duisburg |
Ballsporthalle Köpenik VVO | Hämmerlingstraße 88, 12555 Berlin |
Dreieckswiese im Sportpark VBV | Kruppstraße 30, 47055 Duisburg |
ETUF Essen TEN | Freiherr-vom-Stein-Straße 204A, 45133 Essen |
Grugahalle BKB | Messeplatz 2, 45131 Essen |
Horst-Körber Sportzentrum VVO | Glockenturmstraße 3-5, 14053 Berlin |
Ischlandhalle BKB | Stadionstraße, 58097 Hagen |
Jahrhunderthalle BK3 | An d. Jahrhunderthalle 1, 44793 Bochum |
Kemnader See | Hevener Strasse 335, 44801 Bochum |
Landschaftspark Du-Nord CCE | Emscherstraße 71, 47137 Duisburg |
Lohrheidestadion ATH | Lohrheidestraße 82, 44866 Bochum |
Max-Schmeling-Halle VVO | Falkplatz 1, 10437 Berlin |
Messe Essen Hall 6 TKW | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Messe Essen Halle 1.0 TTE | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Messe Essen Halle 3 GAR | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Messe Essen Halle 4 GRY/JUD | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Messe Essen Halle 5 FEN | Messeplatz 1, 45131 Essen |
Regattabahn Duisburg ROW | Kruppstraße 30A, 47057 Duisburg |
Schauinsland Reisen Arena OCE | Margaretenstraße 5-7, 47055 Duisburg |
Schwimm-& Sprunghalle i. Europasportpark SWM/DIV | Paul-Heyse-Straße 26, 10407 Berlin |
Sportforum Berlin VVO | Weißenseer Weg, 13053 Berlin |
Sportpark am Hallo (PR) ARC | Hallostr. 50, 45141 Essen |
Sportpark am Hallo BKB | Ernestinenstr. 57, 45141 Essen |
Walter-Schädlich-Halle BKB | Kampstraße 2a, 47166 Duisburg |
Westenergie Sporthalle BDM | An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Zeche Zollverein ARC | Bullmannaue 11, 45327 Essen |
Anträge auf Frequenznutzung
Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.
Veranstaltungsorte
Antrag zur Frequenznutzung Veranstaltungsort (FISU) (xls / 288 KB)
Andere Orte
Antrag zur Frequenznutzung - andere Orte (FISU) (xls / 289 KB)
Anzeige von Frequenznutzungen (Veranstaltungsorte)
Um eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung während des Events sicherzustellen, ist es erforderlich, dass auch alle geplanten Frequenznutzungen die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden, bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen sind.
Siehe dazu: Liste der Frequenzen/-bereiche für die Frequenznutzungen ohne eine weitere gesonderte Frequenzzuteilung möglich sind (pdf / 100 KB)
Dies gilt für beabsichtigte Nutzung von Frequenzen im Zeitraum vom 1. bis 27. Juli 2025 im Umkreis von 1 km um den jeweiligen Veranstaltungsort.
Anzeige von Frequenznutzungen (FISU) (xls / 310 KB)
Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.
Frequenznutzungsanzeigen sind vor dem 20. Juni 2025 einzureichen. Später eingehende Frequenzanzeigen werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Frequenzanzeigen nicht zugesichert werden
Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden. Diese können folgender Liste entnommen werden:
Liste der Frequenzbereiche, in denen eine Frequenzzuteilung nicht möglich ist (pdf / 54 KB)
Weiterhin gibt es Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen. Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
Überprüfung der verwendeten Geräte
Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Pressezentrum, Broadcast Compound oder im Mediacenter.
Gebühren
Daneben hat der Inhaber einer Frequenzzuteilung jährliche Beiträge zu entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung.
Derzeit werden für Kurzzeitnutzungen keine Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben.
Mit der unten bereitgestellten Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der bereitgestellten Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.
Berechnung Gebühren Kurzzeitnutzung (xlsx / 32 KB)
Weitere Informationen zum Thema Kurzzeitfrequenznutzungen finden Sie hier: Kurzzeitzuteilungen.