Fes­ter Funk­dienst un­ter 30 MHz

Fester Funkdienst: Funkdienst zwischen bestimmten festen Punkten (hier: terrestrischer Funkverkehr)

Im Festen Funkdienst unter 30 MHz werden folgende allgemeine Funkanwendungen zusammengefasst:

  • Zeitzeichenfunk
  • Normalfrequenz
  • Kurzwelle / Mittelwelle / Langwelle

Weiter Informationen können der Verwaltungsvorschrift für die Zuteilung von Frequenzen des Festen Funkdienstes sowie des Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes unter 30 MHz (VV LW/MW/KW (pdf / 134 KB) ) entnommen werden.

Was für Nutzungen gibt es?

Im Frequenzbereich unter 30 MHz gibt es beispielsweise folgende Nutzungen:

  • Aussendung von Zeitzeichen für Funkuhren (DCF77)
  • Nutzungen der BOS und der militärischen Bedarfsträger
  • Kommunikation zwischen Botschaften und Heimatländern
  • Kommunikation mit Forschungsstationen auf anderen Kontinenten
  • Aussendung von Daten mit Funknachrichten an einen bzw. mehreren Empfängern für Schalt- und Steuerhandlungen (Funk-Rundsteuerungen)
  • Kommunikation zur Unterstützung der humanitären Hilfe in Katastrophenfällen

Anträge und Ausfüllhinweise

Zuteilung einer Frequenz zur Nutzung für das Betreiben einer Funkanlage des "Festen Funkdienstes" und "Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes" im Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich.

Kontakt

Referat 223
Bundesnetzagentur
Canisiusstr. 21
55122 Mainz

Fax: +49 6131 18 5614
E-Mail: LWMWKW@bnetza.de

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