Mobiler Flugfunk und Flugnavigationsfunk
Für jede Nutzung von Frequenzen des Flugfunks durch Funkstellen an Bord von Luftfahrzeugen bedarf es einer Zuteilung von Nummern.
Für Funkanlagen zur Abwicklung von Sprechfunk muss in jedem Fall ein Rufzeichen beantragt werden.
Anträge und Ausfüllhinweise
Antragsverfahren für Rufzeichen für Luftfunkstellen im zivilen mobilen Flugfunk (pdf / 94 KB)
Antrag auf Rufzeichenzuteilung für ein Luftfahrzeug (docx / 57 KB)
Der Antrag auf Rufzeichenzuteilung sollte per E-Mail an ASL.Post@bnetza.de gesendet werden. Der Eingang auf dem elektronischen Weg führt zudem zu kürzeren Bearbeitungszeiten. Den ausgefüllten Antrag fügen Sie bitte als Anhang bei.
Ist auf dem Antrag vermerkt, dass die Zuteilung auf dem elektronischen Weg zurückgesandt werden soll, wird diese an die angegebene E-Mail Adresse versendet.
Ein Antrag kann auch weiterhin auf dem Postweg gestellt werden.
Für ortsfeste Funkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks sind weiterhin individuelle Frequenzzuteilungen erforderlich.
Antrag Bodenfunkstelle (pdf / 201 KB)
Hinweise zum Antrag Bodenfunkstelle (pdf / 219 KB)
Aktuelles zu Sprechfunkverfahren in der Luftfahrt (NfL Nr.: 2023-1-2726)
Regelungen zur Zuteilung von Nummern im Flug- und Flugnavigationsfunk
Gebühren und Beiträge
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Flugfunk an Bord von Luftfahrzeugen
Regelungen zu Frequenzzuteilungen für Funkstellen im VHF-Flugfunkfrequenzband
Kontakt
Flugfunk
Bundesnetzagentur, Außenstelle Eschborn, DLZ4,
Elly-Beinhorn-Straße 2, 65760 Eschborn
Telefon 06196 / 965 - 0
Telefax 06196 / 965 - 180
E-Mail: Esch4.Postfach@bnetza.de