Amateurfunkprüfungen werden für den Erwerb der Amateurfunkprüfungsbescheinigungen der Klassen N, E und A als Erstprüfungen, Wiederholungsprüfungen oder als Zusatzprüfungen von Klasse N nach E, N nach A oder von Klasse E nach Klasse A durchgeführt. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Morseprüfung.
Voraussetzung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung sind ein entsprechender Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung und die Entrichtung der erforderlichen Gebühr. Für die Teilnahme an einer Erweiterungsprüfung zu den Klassen E oder A ist außerdem die Amateurfunkprüfungsbescheinigung oder ein Dokument mit der bereits bestandenen Prüfungsklasse erforderlich. Eine von der Bundesnetzagentur als entsprechend anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung oder Genehmigung kann ebenfalls vorgelegt werden. Bei Minderjährigen wird zudem immer das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters benötigt.
Für den Erwerb einer Amateurfunkprüfungsbescheinigung müssen die Prüfungsteile "Technische Kenntnisse", "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse von Vorschriften" erfolgreich abgelegt werden. Die Inhalte und Anforderungen der Prüfungsteile unterscheiden sich bei den Klassen A, E und N nur im Prüfungsteil "Technische Kenntnisse". Hier werden für die Klasse N Grundlagen des technischen Verständnisses gefordert, für die Klasse E sind diese erweitert gefordert und für die Klasse A sind dagegen umfangreiche technische Kenntnisse erforderlich.
Für die Regelungen zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen gelten folgende Bestimmungen.
Antragsverfahren und Durchführung von Amateurfunkprüfungen (pdf / 52 KB) (Vfg. 29/2024)
Diese wurde im Amtsblatt 5/2024 am 06.03.2024 veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Begründung und das Ergebnis der Anhörung der betroffenen Kreise. Für die Durchführung von Wiederholungsprüfungen nicht bestandener Prüfungsteile der Amateurfunkprüfung, welche im Rahmen der Erstprüfung vor dem 24.06.2024 absolviert und nicht bestanden wurden gilt zusätzlich folgende Übergangsregelung.
Übergangsregelung Wiederholungsprüfung (pdf / 27 KB)
Für die Prüfungen gelten folgende Prüfungsfragen (3. Auflage März 2024). Diese stellen wir sowohl als PDF-Dokument, als auch als maschinenlesbare Daten (ZIP) unter der Lizenz DL-DE->BY-2.0 bereit. Diese können beispielsweise für die Erstellung von Schulungsunterlagen verwendet werden. Die Bundesnetzagentur gibt keine Druckversion der Prüfungsfragen heraus.
Wenn Sie auf den Fragenkatalog als PDF-Dokument verlinken möchten, nutzen Sie hierfür gerne den Kurzlink www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk-fragenkatalog.
Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateurfunkprüfungsbescheinigungen (pdf / 5 MB)
Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateurfunkprüfungsbescheinigungen (ZIP) (zip / 3 MB)
Hinweis: Die Version der maschinenlesbaren Daten vom 20. März 2024 war fehlerhaft. Daher wurden die Daten ausgetauscht. Der Fehler ist nunmehr behoben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die PNG-Dateien aufgrund von verschiedenen Darstellungsproblemen zusätzlich zu den SVG-Dateien bereitgestellt wurden.
Hilfsmittel für die Prüfung (pdf / 898 KB)
Prüfungstermine
Die Prüfung kann an folgenden Standorten der Bundesnetzagentur abgelegt werden (Prüfungsstandorte):
Berlin, Dortmund, Dresden, Erfurt, Eschborn, Göttingen, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Reutlingen
Wenn Sie auf die Liste der Prüfungstermine verlinken möchten, nutzen Sie hierfür gerne den Kurzlink www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk-termine.
Termine für Amateurfunkprüfungen (Stand 19. Dezember 2024) (pdf / 48 KB)
Für die Beantragung von Prüfungen nutzen Sie bitte ausschließlich folgendes Formular:
Formblatt zur Beantragung der Zulassung zur Amateurfunkprüfung (pdf / 738 KB)
Hinweis: Für die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist künftig ein separater Antrag nach erfolgreicher Prüfung zu stellen. Das entsprechende Formular erhalten Sie separat.
Bundesnetzagentur Außenstelle Dortmund,
Alter Hellweg 56,
44379 Dortmund
Tel. 0231 9955 - 260
E-Mail: Amateurfunk@bnetza.de