Rundfunk
Die Bundesnetzagentur übernimmt die Aufgaben der technischen Frequenzregulierung, der Zuteilung von Frequenzen an Sendernetzbetreiber und die Sicherstellung der störungsfreien Nutzung von Frequenzen nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Im Rahmen ihrer Zuständigkeit setzt sie gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 TKG die Versorgungsbedarfe der Länder für Rundfunk unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks um.
- Nutzung von Rundfunk-Frequenzen im Zuständigkeitsbereich der Länder
- Weitere Verbreitungsmöglichkeiten von Rundfunkprogrammen
- Umstellung der Zuteilungssystematik im Rundfunk
- Sonstige Nutzungsmöglichkeiten
- Gebühren und Beiträge
- Kontakte
- Weitere Downloads
Nutzung von Rundfunk-Frequenzen im Zuständigkeitsbereich der Länder
Die Zuständigkeiten für Rundfunk sind in Deutschland zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt.
Die Länder sind für die inhaltliche Belegung der Frequenzen und die Aufsicht über die Veranstalter von Rundfunksendungen zuständig. Ihre Arbeit richtet sich dabei nach den jeweiligen Landesgesetzen und Staatsverträgen.
Um Rundfunkprogramme verbreiten zu können, müssen telekommunikationsrechtliche und rundfunkrechtliche Verfahren durchlaufen werden. Entsprechend den Bestimmungen des Medienstaatsvertrags benötigen private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunk eine Zulassung nach dem jeweiligen Landesrecht. Für die Zulassung und Kontrolle privater Rundfunkunternehmen sind die jeweiligen Landesmedienanstalten zuständig. Diese können auch über die genauen landesrechtlichen Verfahren Auskunft geben.
Die zuständige Landesbehörde teilt der Bundesnetzagentur den Versorgungsbedarf für Rundfunk mit.
Näheres zum telekommunikationsrechtlichen Verfahren ist in der "Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst" VV RuFu (pdf / 183 KB) geregelt.
Weitere Verbreitungsmöglichkeiten von Rundfunkprogrammen
Zu Fragen der Verbreitung Ihres länderrechtlich lizenzierten Programms in Kabelanlagen oder über Satellit wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesmedienanstalt.
Umstellung der Zuteilungssystematik im Rundfunk
Merkblatt zur Umstellung der Zuteilungssystematik im Rundfunk (pdf / 8 KB)
Sonstige Nutzungsmöglichkeiten
Jede Frequenznutzung bedarf nach § 91 Abs. 1 Satz 1 TKG einer vorherigen Frequenzzuteilung, wenn im TKG nichts Anderes geregelt ist.
Frequenzen können dann zugeteilt werden, wenn sie
- für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan zugewiesen sind
- verfügbar sind
- die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist
Gemäß TKG können Frequenzen des Rundfunkdienstes auch für andere Zwecke verwendet werden. So sind insbesondere Nutzungen im Rahmen von Veranstaltungen oder nicht grundstücksübergreifende Anwendungen denkbar. Näheres zum Verfahren ist in der VV RuFu (pdf / 183 KB) geregelt.
Um technische Störungen mit anderen Frequenznutzungen zu verhindern, ist eine nationale bzw. internationale Frequenzkoordinierung erforderlich.
Die Bundesnetzagentur stellt regelmäßig aktualisierte Senderdaten bereit. Sie beinhalten die koordinierten und die in Koordinierung befindlichen Nutzungsrechte in Deutschland. Die aktuellen Senderdaten stehen unter "Weitere Downloads" zum Herunterladen bereit.
Berechtigte Nutzer können in einer geschlossenen Benutzergruppe weitere Daten erhalten. Der Zugang muss wie folgt beantragt werden:
Informationsblatt und Antrag zur Aufnahme in die GBG-Rundfunksenderdaten (pdf / 85 KB)
Nutzungsbestimmungen Extranet (pdf / 97 KB)
Im Rahmen der nationalen Abstimmung werden die Senderdaten im xml-Datenformat versendet. Die Formatbeschreibung kann hier abgerufen werden.
neues Datenformat (zip / 3 KB)
Gebühren und Beiträge
Für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur werden gemäß §§ 223 ff. TKG Gebühren und Beiträge erhoben. Die jeweils aktuellsten Gebühren- und Beitragsverordnungen können Sie auf der Internetseite Gebühren und Beiträge einsehen.
Kontakte
Weitere Informationen erhalten Sie vom Referat 222 Rundfunk oder den regional zuständigen Dienstleistungszentren 5 (DLZ) „Rundfunk“ der Bundesnetzagentur.
Liste der Ansprechpartner
Dort erhalten Sie weitere Unterstützung. Für Fragen zum Lang-, Mittel und Kurzwellenrundfunk wenden Sie sich bitte zunächst an die E-Mail-Adresse: rundfunk@bnetza.de.
Weitere Downloads
Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz (pdf / 19 KB)
Anlage „Erklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit“ (pdf / 45 KB)
Anlage „Kennzeichnende Merkmale“ zum Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz (pdf / 29 KB)
Modellbeschreibung zur Koordinierung Rundfunk/Flugfunk (pdf / 2 MB)
Datensatzkenner (zip / 12 KB)
Format UKW (zip / 9 KB)
Format DVB-T (zip / 10 KB)
Format T-DAB (zip / 29 KB)
UKW 01.12.2024 (zip / 1 MB)
DVB-T 01.12.2024 (zip / 457 KB)
TDAB 01.12.2024 (zip / 489 KB)