Mobilfunknetze
Die Bundesnetzagentur entscheidet über die Vergaberegeln und Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz.
- Mobiles Breitband - Frequenzen für 5G
- Frequenzverteilungsuntersuchung 2016
- Frequenzauktionen
- Strategische Aspekte
- Weitere Entscheidungen und Gutachten
Mobiles Breitband - Frequenzen für 5G
Zuordnung
Die Bundesnetzagentur hat am 2. August 2019 über die Zuordnung der in Mainz versteigerten Frequenzblöcke entschieden.
Gegenstand der vergangenen Frequenzauktion im Mainz waren 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz.
Zum Großteil wurden die Blöcke bezüglich ihre Lage im Spektrum abstrakt versteigert. Lediglich im 3,6-GHz-Bereich wurden der oberste und der unterste Block in konkreter Bandlage versteigert.
Im Anschluss an das Ende der Auktion mit Aushändigung der Zuschlagsbescheide folgte mit dem Zuordnungsverfahren nun die konkrete Zuordnung der abstrakt ersteigerten Blöcke entsprechend dem in der Entscheidung der Präsidentenkammer vom 26. November 2018 (Az. BK1-17/001, Punkt IV.4.2) vorgesehenen Verfahren.
Daraus ergeben sich die folgenden Zuordnungen:
Im Bereich bei 2 GHz
Im Bereich bei 3,6 GHz
Die Auktion erfolgte in Form einer offenen aufsteigenden simultanen Mehrrundenauktion.
5G Auktion
Vom 19. März 2019 bis zum 12. Juni 2019 wurden die Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz versteigert. Zu der Auktion zugelassen waren die Unternehmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH. Alle Bieter haben erfolgreich auf Spektrum geboten.
Die Auktion endetet nach 497 Runden bei 6.549.651.000 €.
Das ersteigerte Spektrum je Bieter verteilt sich wie folgt:
Drillisch Netz AG | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | Telekom Deutschland GmbH | Vodafone GmbH | |
2 GHz | 2 x 10 MHz | 2 x 10 MHz | 2 x 20 MHz | 2 x 20 MHz |
3.6 GHz | 50 MHz | 70 MHz | 90 MHz | 90 MHz |
Summe | 70 MHz | 90 MHz | 130 MHz | 130 MHz |
Bisheriges Verfahren
Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G werden. Die neue Mobilfunkgeneration 5G soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, automatisiertes Fahren, Internet der Dinge) fördern. Dafür werden Frequenzen frühzeitig und bedarfsgerecht bereitgestellt, damit Deutschland bei diesem Technologiesprung voranschreitet.
Nachdem die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 14. Mai 2018 bereits entschieden hatte, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz wegen Knappheit zu versteigern, hat sie am 26. November 2018 die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln nach Anhörung der interessierten Kreise veröffentlicht.
Präsidentenkammerentscheidungen I und II - Auktion 2019 (pdf / 537 KB)
Präsidentenkammerentscheidungen III und IV - Auktion 2019 (pdf / 4 MB)
Parallel zum Vergabeverfahren hat die Bundesnetzagentur ein Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen im Bereich 3.700 MHz – 3.800 MHz zur lokalen und regionalen Nutzung erarbeitet. Für den Frequenzbereich bei 26 GHz wird ebenfalls ein Antragsverfahren erarbeitet. Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern. Weitere Informationen zur Bereitstellung der Frequenzbereiche 3.700 MHz – 3.800 MHz und 26 GHz für den drahtlosen Netzzugang finden Sie unter www.bundenetzagentur.de/lokalesbreitband.
Bisherige Dokumente und Stellungnahmen:
Am 24. September 2018 hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur einen Entwurf über die Vergaberegeln und Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz gefertigt. Diese beinhalten insbesondere die Themen Versorgungsverpflichtung, Diensteanbieterregelung und nationales Roaming. Interessierte Kreise konnten zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln bis zum 12. Oktober 2018 Stellung nehmen.
Konsultationsentwurf - Entscheidungen III und IV (pdf / 2 MB)
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (zip / 57 MB) (aktualisiert am 21.11.2018)
Bereits am 13. Juli 2018 hat die Bundesnetzagentur in einer mündlichen Anhörung die wesentlichen frequenzregulatorischen Aspekte, insbesondere der Vergaberegeln, erörtert.
Stellungnahmen zur mündlichen Anhörung (zip / 66 MB) (aktualisiert am 05.09.2018)
Am 14. Mai hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur entschieden, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz zu versteigern, weil mehr Frequenzen nachgefragt werden, als verfügbar sind.
Am 29. Januar 2018 hat die Bundesnetzagentur den Entwurf einer Präsidentenkammerentscheidung zur Anordnung und Wahl eines Vergabeverfahrens gefertigt und zur öffentlichen Anhörung gestellt. Interessierte Kreise konnten bis zum 28. Februar 2018 Stellung nehmen.
Konsultationsentwurf - Entscheidungen I und II (pdf / 350 KB)
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (zip / 34 MB) (aktualisiert am 04.04.2018)
Zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Frequenzen für die Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G) und den Ausbau digitaler Infrastrukturen hatte die Bundesnetzagentur bereits im Juli 2016 zunächst den Frequenz-Kompass zu den aktuellen frequenzregulatorischen Handlungsfeldern veröffentlicht. Zur weiteren Konkretisierung wurden im Dezember 2016 Orientierungspunkte zur Konsultation gestellt. Auf der Grundlage der eingereichten Stellungnahmen hatte die Bundesnetzagentur Eckpunkte erarbeitet und gleichzeitig die Bedarfsermittlung für bundesweite Zuteilungen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz eingeleitet.
Eckpunkte und Bedarfsermittlung (pdf / 274 KB)
Stellungnahmen zu den Eckpunkten (zip / 40 MB)
Orientierungspunkte - Auktion 2019 (pdf / 2 MB)
Stellungnahmen zu den Orientierungspunkten - Auktion 2019 (ZIP / 37 MB) (aktualisiert am 02.05.2017)
Frequenz-Kompass - Auktion 2019 (pdf / 485 KB)
Stellungnahmen zum Frequenz-Kompass - Auktion 2019 (ZIP / 14 MB) (aktualisiert am 08.03.2017)
Frequenzverteilungsuntersuchung 2016
Die Bundesnetzagentur hatte im Zusammenhang mit der wettbewerbsrechtlichen Freigabe der Fusion der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Deutschland und E-Plus durch die Europäische Kommission eine Entscheidung über die frequenzregulatorischen Aspekte veröffentlicht (Fusion Telefónica / E-Plus). Die Entscheidung sieht eine Frequenzverteilungsuntersuchung im 2-GHz-Band nach Kenntnis der Neuallokation im Bereich 1,8 GHz vor. Der Entscheidung lag die Feststellung zugrunde, dass im Bereich 2 GHz zunächst kein kurzfristiger Handlungsbedarf bestand.
Nach der Neuallokation der Frequenzen infolge der Auktion im Juni 2015 wurden die Netzbetreiber Anfang des Jahres zur fusionsbedingten Frequenzverteilung angehört. Angesichts der Komplexität der zu klärenden frequenztechnischen und wettbewerblich-ökonomischen Fragestellungen und zur Gewährleistung eines objektiven, diskriminierungsfreien und transparenten Verfahrens hatte die Bundesnetzagentur interessierte Kreise dazu aufgefordert, zu Kernfragen Stellung zu nehmen.
Frequenzverteilungsuntersuchung 2016 - Kernfragen (pdf / 127 KB)
Stellungnahmen zu den Kernfragen (ZIP / 27 MB)
Frequenzauktionen
Am 19. Juni 2015 endete die Versteigerung von Frequenzen im Umfang von 270 MHz aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz sowie 1800 MHz (Auktion 2015 - Projekt 2016). Alle drei Mobilfunknetzbetreiber, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH, konnten ihr bestehendes Frequenzportfolio erweitern und sind nun in der Lage ihre mobilen Breitbandnetze weiter ausbauen.
Bereits im April und Mai 2010 wurden Frequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz (Auktion 2010) versteigert. Mit der frühzeitigen Bereitstellung der 800-MHz-Frequenzen (sog. Digitalen Dividende) hatte die Bundesnetzagentur dafür gesorgt, dass das große Potenzial dieser Frequenzen – insbesondere zur Versorgung ländlicher Regionen – in Deutschland schnellstmöglich zugunsten des Verbrauchers genutzt wurde. Deutschland hat damit als erstes Land in Europa die Chancen und die Vorteile der Digitalen Dividende genutzt.
Strategische Aspekte
Die Frequenzen, die unter der Zuweisung "Mobilfunkdienst" dem "Drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten" gewidmet sind, können grundsätzlich mit den unterschiedlichsten Technologien zur Anbindung von Endgeräten an Funknetze über ortsfeste Stationen genutzt werden, sofern keine Beeinträchtigungen anderer Dienste zu erwarten sind. Hierbei werden in der Regel Telekommunikationsdienste angeboten.
Das für die Bereitstellung von drahtlosen Netzzugängen notwendige Frequenzspektrum ist eine begrenzte und nicht zu vervielfältigende öffentliche Ressource. Die Möglichkeit der Nutzung dieser Frequenzen kann daher nicht allein dem freien Spiel der Kräfte auf dem Markt überlassen werden. Erforderlich ist eine vorausschauende, diskriminierungsfreie und proaktive Frequenzregulierung. Ziel einer solchen Frequenzregulierung ist die nachfrage- und bedarfsgerechte Bereitstellung von Frequenzressourcen.
Im Juni 2013 hat die Bundesnetzagentur ein Strategiepapier veröffentlicht, in dem sie ihre konzeptionellen Erwägungen zur kurz-, mittel- und langfristigen Verfügbarkeit der Frequenzressourcen für den Breitbandausbau in Deutschland vorstellt. Vorrangiges Ziel ist es dabei, Planungs- und Investitionssicherheit für alle hiervon betroffenen Nutzergruppen, wie z. B. auch Rundfunk und drahtlose Mikrofone, zu schaffen.
Strategische Aspekte zur Verfügbarkeit von Frequenzen für den Breitbandausbau in Deutschland
FAQ
Werden die Anlagen der Präsidentenkammerentscheidung zu den Verkehrswegen georeferenziert in digitaler Form zur Verfügung gestellt?
Wie ist der „Antennensektor“ im Zusammenhang mit den Versorgungsauflagen definiert?Wie wird berücksichtigt, dass Zuteilungsinhaber für die Erfüllung der Versorgungsauflagen verschiedene Frequenzbänder einsetzen können, deren Antennensektoren nicht deckungsgleich sind?
Unter welchen Randbedingungen muss die geforderte Datenrate erreicht werden?
Wie ist die Latenz zwischen einem Endgerät und der Basisstation definiert? Wo sind Anfangs- und Endpunkt, zwischen denen die Latenz gemessen wird?
Auf welche Schienenwege beziehen sich die Versorgungsauflagen?Kann es vorkommen, dass einzelne fahrgaststarke Strecken in der Anlage 6 der Präsidentenkammerentscheidung nicht enthalten sind?
Wie sieht der Prozess zur Identifikation der weißen Flecken, auch in zeitlicher Hinsicht aus?
Wie gelten die Versorgungsauflagen eines Neueinsteigers in Abhängigkeit vom ersteigerten Spektrum?
Ab wann können Unternehmen damit beginnen, Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren, um die in der Präsidentenkammerentscheidung vom 26. November 2018 festgelegten Versorgungsauflagen schnellstmöglich zu erfüllen?
Gemäß Punkt III.4.16 der Entscheidung vom 26. November 2018 haben Zuteilungsinhaber mit geeigneten Interessenten über die lokale oder regionale Überlassung von Spektrum im Bereich 3.400 MHz – 3.700 MHz zu verhandeln.
Wie definiert die Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang den Begriff „regional“?
Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Radar-Standorte der Bundeswehr im ländlichen Raum zu treffen? Gibt es regionale Schwerpunkte dieser Standorte?
Befinden sich innerhalb der Koordinierungszone zum Schutz von Erdfunkstellen mit Sicherheitsbezug größere Städte?
Wie ist im Fall der 32 regionalen WLL-Zuteilungen die Interferenzfreiheit sicherzustellen? Wer stellt hier die notwendigen Schutzabstände zur Verfügung? Wird sichergestellt, dass AAS und Non-AAS-Systemtechnik gemäß Anlage 3 der Präsidentenkammerentscheidung, Abschnitt 4.1.2 für synchronisierte Netze ausreichend ist, um die Koexistenz sicherzustellen?
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesnetzagentur erforderlich, um unerlaubte Außenkontakte von JVA-Insassen zu verhindern?
Die Bundesnetzagentur gibt zum Schutz des Observatoriums Wettzell sowie der Mess-Erdfunkstelle Leeheim Koordinierungsradien vor sowie die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen den betroffenen Nutzern. Wie lauten die Koordinierungsparameter und die potentiellen Grenzwerte?
Wie lauten die Parameter für die Grenzkoordinierung?
Müssen in dem Frequenznutzungskonzept alle Ausbauszenarien und entsprechende Frequenzbedarfe dargestellt werden?
Welcher Detailierungsgrad ist für das Frequenznutzungskonzept notwendig?
Woraus leiten sich die Bietrechte ab?
Sind die Bietrechte konkret zu beantragen?
Wann entscheidet die Bundesnetzagentur über die Zulassung der Antragsteller zur Auktion?Wann wird die Bundesnetzagentur den konkreten Termin des Auktionsbeginns bekanntgeben?
Wann und unter welchen Rahmenbedingungen können die Bieter vor der Auktion den Bieterraum betreten, um ihre Kommunikationstechnik zu installieren und zu testen?
Wann erhalten die zur Auktion zugelassenen Unternehmen die Informationen zu Format und Struktur der Rundenergebnisdatei?
Für wann plant die Bundesnetzagentur die Veröffentlichung der finalen Vergabebedingungen der Frequenzen im Bereich 3.700 MHz – 3.800 MHz für lokale Nutzungen?
Wann werden die genauen Bedingungen für die Vergabe des 26 GHz Bandes bekannt gegeben? Diese Bedingungen sind eine zwingende Voraussetzung für eine korrekte Bewertung des Wertes der zur Vergabe stehenden Frequenzen.
Weitere Entscheidungen und Gutachten
Präsidentenkammerentscheidung - Auktion 2015 (pdf / 2 MB)
Erfüllung der Versorgungsauflage bzgl. der 800-MHz-Frequenzen - Auktion 2010 (pdf / 14 KB)
Präsidentenkammerentscheidung - Vergabeverfahren Drahtloser Netzzugang (pdf / 881 KB)
Ergebnis der Frequenzverteilungsuntersuchung - BK1-11/001 (pdf / 311 KB)
Gutachten zur Frequenzverteilungsuntersuchung - TU Wien, SBR (pdf / 4 MB)
Konsultationsentwurf zur Frequenzverteilungsuntersuchung (pdf / 304 KB)
Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte - BK1a-09/001 (pdf / 179 KB)
GSM-Konzept 2005 - BK1-12/001 (pdf / 221 KB)
GSM-Konzept 2005 - Vfg. 88/2005 (pdf / 152 KB)
UMTS-Anhörung 2005 (Auswertung) - Vfg. 89/2005 (pdf / 150 KB)
UMTS-Anhörung 2005 - Vfg. 33/2005 (pdf / 50 KB)
UMTS-Versteigerungsverfahren 2000 - BK-1b-98/005 (zip / 412 KB)
Informationen zu dem Zeitplan der Räumung des 700-MHz-Bandes (pdf / 6 KB)