Fu­si­on von Te­le­fó­ni­ca und E-Plus


Die Bundesnetzagentur hat im Zusammenhang mit der wettbewerbsrechtlichen Freigabe der Fusion der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Deutschland und E-Plus durch die Europäische Kommission eine Entscheidung über die frequenzregulatorischen Aspekte gemäß § 55 Abs. 7 und 8 TKG veröffentlicht.
Die Entscheidung sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Vorzeitige Rückgabe von Spektrum im Bereich 900/1800 MHz durch die Telefónica / E-Plus bis zum 31. Dezember 2015 im engen zeitlichen Zusammenhang mit der neuen Allokation des sog. GSM-Spektrums (Projekt 2016)

in Verbindung mit

  • einer anschließenden Frequenzverteilungsuntersuchung der fusionsbedingten Frequenzallokation nach Kenntnis aller Tatsachen (insbesondere Neuallokation 900/1800 MHz).

Entscheidung über die frequenzregulatorischen Aspekte der Fusion von Telefónica und E-Plus (pdf / 335 KB)

Verfahrensverlauf

Im August 2013 hat die Telefónica der Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass sie mit der niederländischen KPN einen Unternehmenskaufvertrag abgeschlossen hat, um die alleinige Kontrolle über die E-Plus zu erlangen. Beide Unternehmen sind Lizenznehmer bzw. Frequenzzuteilungsinhaber im Bereich des Mobilfunks. Die Zuteilung der Frequenzen erfolgte entsprechend der Regulierungspraxis zur Sicherstellung der Regulierungsziele, insbesondere im Sinne der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte, an von einander wettbewerblich unabhängige Unternehmen.

Der telekommunikationsrechtliche Prüfrahmen wurde im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 11. September 2013 veröffentlicht.

Telekommunikationsrechtlicher Prüfungsrahmen (pdf / 29 KB)
(Amtsblatt 17/2013, Mitteilungsnummer 345/2013)

Das Zusammenschlussvorhaben war telekommunikations-rechtlich hinsichtlich der Frequenzausstattung mit dem Ziel der Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung und der Vermeidung von möglichen Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere mit Blick auf die sich rechnerisch ergebende asymmetrische Frequenzausstattung eines künftig fusionierten Unternehmens, zu prüfen.

Angesichts der Komplexität des Zusammenschlussvorhabens, insbesondere auch mit Blick auf die betroffenen Frequenzbereiche in frequenztechnischer, wettbewerblich-ökonomischer und verfahrensrechtlicher Hinsicht, wurde im Rahmen des telekommunikationsrechtlichen Prüfungsauftrags zunächst zur Stellungnahme zu ersten frequenzregulatorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Frequenzausstattung aufgefordert. Die hierzu erarbeiteten Kernfragen adressierten die ersten wesentlichen telekommunikationsrechtlichen Aspekte des Zusammenschlussvorhabens.

Anhörung zu telekommunikationsrechtlichen Kernfragen (pdf / 50 KB)
Stellungnahmen zu den Kernfragen (zip / 4 MB)

Im Hinblick auf die konkrete frequenztechnisch-ökonomische Bewertung des Fusionsvorhabens sah die Präsidentenkammer Bedarf für eine vertiefte Ermittlung der Sach-, Interessen- und Rechtslage. Hierzu stellte die Kammer mit Blick auf die eingegangenen Kommentare weitere Fragen zur Anhörung.

Anhörung zur Konkretisierung der telekommunikationsrechtlichen Kernfragen (pdf / 236 KB)
Stellungnahmen zur Konkretisierung der Kernfragen (ZIP / 11 MB) (Aktualisiert am 14.02.2014)

Zur Vorbereitung einer telekommunikationsrechtlichen Entscheidung über das Zusammenschlussvorhaben Telefónica / E-Plus gemäß § 55 Abs. 7 und 8 TKG hatte die Präsidentenkammer auf der Grundlage der vorherigen Anhörungen Eckpunkte entwickelt und zur Anhörung gestellt.

Eckpunkte einer telekommunikationsrechtlichen Bewertung (pdf / 221 KB)
Stellungnahmen zu den Eckpunkten (ZIP / 11 MB) (Aktualisiert am 29.04.2014)

Zur frequenzregulatorischen Entscheidung über das Zusammenschlussvorhaben Telefónica / E-Plus gemäß § 55 Abs. 7 und 8 TKG hatte die Präsidentenkammer auf der Grundlage der schriftlichen und mündlichen Anhörungen am 13. Juni 2014 einen Entscheidungsentwurf veröffentlicht.

Entscheidungsentwurf (pdf / 284 KB)
Stellungnahmen zum Entscheidungsentwurf (ZIP / 6 MB) (Aktualisiert am 27.06.2014)

Stand:  20.10.2014

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