3,7 GHz

Antragsunterlagen für lokale Campusnetze

Die Verwaltungsvorschrift und die Antragsformblätter können hier heruntergeladen werden:

Verwaltungsvorschrift zu 3.7-3.8 GHz (pdf / 221 KB)

Antragsformblätter für lokales Breitband (zip / 93 KB)

Administrative rules 3.7 - 3.8 GHz (pdf / 455 KB)

Eine zügige Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung kann nur sichergestellt werden, wenn die Anträge in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse

226.lokalesbreitband@bnetza.de

gesandt werden. Dabei ist insbesondere das Excel-Antragsformblatt in der jeweils aktuellen Form zu verwenden.

Liste der Frequenzzuteilungsinhaber

Informationen über Frequenzzuteilungen werden von der Bundesnetzagentur als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behandelt. Die Zuteilungsinhaber für den Frequenzbereich 3700-3800 MHz wurden daher befragt, ob sie einer Veröffentlichung von Namen und Adresse zustimmen. Die in der Liste aufgeführten Zuteilungsinhaber haben hierzu ihre Zustimmung gegeben. Diese Angaben sollen der Öffentlichkeit dienen, zum einen mehr über die Zuteilungsnehmer zu erfahren und zum anderen einen Überblick über die Branchen zu erhalten, in denen Frequenzen für lokale 5G-Netze eingesetzt werden.

Die Übersicht enthält die aktuellen Zahlen über Anträge und Frequenzzuteilungen.

Übersicht der Zuteilungsinhaber (pdf / 255 KB)

Gebührenformel für lokales Breitband

Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren für Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen in der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur – Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut) vom 01. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4515) festgelegt.

Die Gebühr wird in jedem Einzelfall nach folgender Gebührenformel errechnet:

Gebühr = 1000 + B * t * 5 * (6a1 + a2).

  • 1.000 gibt den Grundbetrag in € an,
  • B bezeichnet die Bandbreite in MHz (min. 10 bis max. 100 MHz),
  • t die Laufzeit der Zuteilung in Jahren (z.B. 10 Jahre),
  • a die Fläche in km² mit einer Differenzierung zwischen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (a1) und anderen Flächen (a2).

Gebührenfaktoren im Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz im Einzelnen (pdf / 20 KB) .

Anhörung

Im März 2019 wurden "Grundlegende Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz für Anwendungen des drahtlosen Netzzugangs" im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht. Für lokale Zuteilungen sollen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz Frequenzen, insbesondere für 5G-Anwendungen, bereitgestellt werden. Unter Berücksichtigung der eingereichten Kommentare hat die Bundesnetzagentur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens erarbeitet.

Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen (pdf / 146 KB)

Am 31. Januar 2019 hatte die Bundesnetzagentur einen Entwurf der grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens basierend auf der Kommentierung des Entwurfs vom August 2018 veröffentlicht und interessierte Kreise dazu angehört.

2. Anhörung Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (pdf / 67 KB)
Stellungnahmen zum 2. Entwurf Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (ZIP / 31 MB) (aktualisiert am 12. März 2019)

Im August 2018 hatte die Bundesnetzagentur bereits einen ersten Entwurf des Antragsverfahren entwickelt und interessierte Kreise dazu angehört.

1. Anhörung Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (pdf / 239 KB) (Formatierung überarbeitet am 21.08.2018)
Stellungnahmen zum Entwurf Antragsverfahren 3,7 - 3,8 GHz (ZIP / 28 MB) (aktualisiert am 29. Oktober 2018)

Weitere Informationen zur Bereitstellung des Frequenzbereichs von 3.400 MHz bis 3.700 MHz für den drahtlosen Netzzugang finden Sie unter www.bundenetzagentur.de/mobilesbreitband.

Mastodon