Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur werden Verwaltungsvorschriften für die Frequenzzuteilung auf Grundlage des Frequenzplans (bisher Frequenznutzungsplan) erlassen. Durch diese verwaltungsinternen Handlungsanweisungen wird sichergestellt, dass Frequenzen z. B. für bestimmte Betriebsfunkanwendungen von den unterschiedlichen Zuteilungsstellen verfahrenstechnisch bundeseinheitlich zugeteilt werden. Inhaltlich konkretisieren diese Verwaltungsvorschriften die Vorgaben des Frequenzplans. Darüber hinaus sind weitere Parameter enthalten, die der Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung dienen.

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