Gemeinsame Infrastrukturnutzung
Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzressourcen
Die Bundesnetzagentur hat bereits im Jahr 2001 zur Frage der Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Funknetzinfrastrukturen in einem Thesenpapier Aussagen dazu getroffen, unter welchen Bedingungen ein sogenanntes Infrastruktur-Sharing unbedenklich ist. In diesem Thesenpapier hatte die Bundesnetzagentur die Erwägungen der Präsidentenkammer in den UMTS-Vergabebedingungen hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur konkretisiert.
Wie in der Präsidentenkammerentscheidung vom 12.10.2009 angekündigt, hat die Behörde das Thesenpapier zum Infrastruktur-Sharing von 2001 überarbeitet, um damit unter Maßgabe der Technologieneutralität den inzwischen erfolgten technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Zudem wurden gerade im Hinblick auf die Breitbandstrategie, insbesondere zur Versorgung der ländlichen Räume, weitergehende Kooperationsmöglichkeiten adressiert.
Das überarbeitete Thesenpapier mit dem Titel "Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastruktur und Funkressourcen" wurde im Amtsblatt der Bundesnetzagentur 15/2010, Mitteilung 458/2010 vom 11.08.2010 veröffentlicht.
Thesenpapier zur gemeinsamen Infrastrukturnutzung (pdf / 19 KB)
Stand: 01.02.2013